GESAMTE NIEDERSCHRIFT

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz

am Mittwoch, 08.04.2026, 18:30 Uhr bis 21:25 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Brencede in Steinefrenz

Anwesenheiten

Vorsitz:

Hannappel, Michael

Beigeordnete:

Dr. Leyser, Harald

Schmidt, Ralf

Mitglieder:

Becker, Andreas

Gabelin, Janina

Goldhausen, Daniel

Kingen, Guido

Metternich, Patrick

Metternich, Tanja

Schuth, Frank

Dr. Weyandt, Ralph

Zirfas, Michael

Es fehlen entschuldigt:

Malm, Michele


 

Die Ratsmitglieder sowie die Beigeordneten sind vom Bürgermeister der Ortsgemeinde Steinefrenz mit Schreiben vom 02.04.2026 zu der Sitzung eingeladen worden.

Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung wurden im Mitteilungsblatt vom 27.03.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Ortsbürgermeister Michael Hannappel eröffnet die Sitzung und begrüßt die Sitzungsteilnehmer. Er stellt fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und aufgrund der Zahl der erschienenen Ratsmitglieder Beschlussfähigkeit besteht.

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

 

Folgende Tagesordnung ist Gegenstand der Sitzung:

  

Tagesordnung

Top

Öffentlicher Teil

Nummer

1

Vorberatung über den Haushalt 2026

VL-3/2026

2

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

VL-4/2026

3

Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen „Wetzbach III“

VL-1/2026

4

Beratung und Beschlussfassung zur Förderung als Schwerpunktgemeinde

VL-5/2026

5

Beratung und Beschlussfassung zu ersten Schritten zur konzeptionellen Fortentwicklung der Nutzung des Pfarrhauses

VL-6/2026

6

Beratung und Beschlussfassung über die Hilfsstrukturen zur Krisenvorsorge

VL-2/2026

7

Verschiedenes

 

Top

Nichtöffentlicher Teil

Nummer

8

Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten

 


 

Sitzungsverlauf

Öffentlicher Teil

1

Vorberatung über den Haushalt 2026

VL-3/2026

 

Mit Blick auf noch andauernde Vorabstimmungen mit der Kreisverwaltung wird dieser Punkt von der Tagesordnung genommen. Der Ortsbürgermeister berichtet unter TOP 2 zum Sachstand.

 

  

2

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

VL-4/2026

  

   Ortsbürgermeister Hannappel stellt die aktuellen Entwicklungen zu verschiedenen Themen vor:

  • Haushalt 2026: Die Erstellung des Haushaltsentwurfs 2026 ist eine Herausforderung, Gründe dafür sind: Hohe (sich zeitlich verschiebende) Investitionen für anstehende Infrastrukturmaßnahmen, ein Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen, recht hohe Umlagezahlungen. Die Ortsgemeinde muss dieses Jahr ein Investitionsdarlehen aufnehmen, ohne eine freie Finanzspitze im Planjahr. Da die Lage sich dynamisch entwickelt hat, findet derzeit eine Vorabstimmung mit der Kreisverwaltung statt, die den Haushalt auch genehmigen müsste. Sobald diese Abstimmung abgeschlossen ist, folgen weitere Informationen.
  • L 317: Die Bauarbeiten gingen seit November 2025 verzögert voran, dann kamen Winter und Frost. Seit Mitte Februar wird nun wieder gearbeitet. Der Ortsbürgermeister berichtet zu den Hintergründen. Die Arbeiten werden nach aktualisierter Planung vermutlich mindestens bis Ende Mai 2026 andauern.
  • Beroder Straße (K 99): Die Planungsarbeiten sind aufgenommen, jedoch ist insbesondere eine Frage aus dem Bereich der VG-Werke zu klären. Nach jetzigem Stand ist die Maßnahme für 2027 vorgesehen.
  • Hauptstraße (L 314): Insbesondere infolge der Belastungen des Umleitungsverkehrs sind Schäden an der Hauptstraße nicht zu übersehen. Es wird durch den LBM geprüft, ob eine „Sanierung“ mit der Maßnahme der K 99 möglich ist.
  • Freiflächen-PV: Die Eigentümer und Fa. WESGreen standen seit September 2025 im Austausch. Die Planungsflächen sind nunmehr absehbar. Der Solidarvertrag Windkraft zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde wurde gezeichnet. Damit kann in die nächsten Schritte eingestiegen werden wie z.B. Fortentwickeln der Vertragsentwürfe, Abstimmung mit der VG.
  • Anwesen Schulstraße 12: Bis Ende April könnte nun ein möglichst verbindliches Ergebnis vorliegen. Die gesamte Preisentwicklung in den letzten Wochen ist der Entwicklung derzeit leider nicht förderlich. Hier gilt: Dranbleiben.
  • Kirmes 2026: Auf Einladung des Ortsbürgermeisters kamen am 13.11.2025 und 26.03.2026 viele Interessierte zusammen, der Ende April fortgesetzt wird.
  • Jagd: Der Ortsbürgermeister wird den neuen Vorstand der Jagdgenossenschaft, ab 01.04.2026 im Amt, in den nächsten Wochen einladen, auch mit dem TOP - paraphrasiert - „Jagd ab 01.04.2027“.
  • Straßeneinläufe: Im Rahmen der jährlichen Vertragsarbeiten durch ein Vertragsunternehmen hat der Ortsbürgermeister 14 Stellen in gemeindlichen Pflasterstraßen angezeigt, an denen insbesondere Straßeneinläufe wieder besser eingefügt werden müssen.
  • Bouleplatz: Nachdem der Ortsgemeinde die Nutzung der Siloplatte gekündigt wurde, entwickelt sich das nachbarschaftliche Miteinander der Nutzungen noch nicht erfreulich.
  • Wegrandgestaltung: Das Ratsmitglied Dr. Ralph Weyandt hat ein sehr schönes Konzept zur Wegrandgestaltung verbunden mit Gemeinschaftsaktionen entwickelt. Der Ortsbürgermeister ist daran interessiert, dafür möglichst externe finanzielle Unterstützung zu gewinnen. Insoweit geht er auf VG und Kreis zu.
  • Dorfflohmarkt 2026: Der Ortsbürgermeister erwähnt die Planungen des Fördervereins der KiTa Sonnenau zur Veranstaltung am 05.09.2026 und bittet um Unterstützung auch aus dem Gemeinderat.
  • Offenbar haben am 07.04.2026 Arbeiten an der Kirche begonnen. Weitere Informationen liegen noch nicht vor. Aber: Eine erfreuliche Entwicklung!
  • Das Klappern über die Kartage war ein schöner Erfolg: Danke an alle Kinder, die mitgemacht haben. Topp!
  • Die Entfernung der Gräber auf dem Friedhof, die dem Ortsbürgermeister von den Nutzungsberechtigten bis Ende März angemeldet wurden, wird vermutlich bis Ende Mai erfolgen.
  • Rechnungsprüfung: Die VG hat nun externe Unterstützung eingekauft, so dass die Rechnungsabschlüsse ab 2019 nach Abschluss erfolgen sollten.

Nächste Termine: 18.04.2026 - Aktion Saubere Landschaft; 23.04.2026 - Treffen zur Kirmes; Dorfflohmarkt - 05.09.2026. 

 

 

3

Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen „Wetzbach III“

VL-1/2026

 

Nach Würdigung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurde für den vorgenannten Bebauungsplan in der Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz am 17.12.2025 der endgültige Satzungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt 20.3.2026 ortsüblich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)), womit der Bebauungsplan „Wetzbach - 3. Änderung und Erweiterung“ in Kraft tritt.

Jedermann kann die auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 10 Abs. 3 BauGB erlassene Satzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer 105, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten einsehen.

Über den Inhalt des Bebauungsplans kann Auskunft verlangt werden.

Die Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de bis einschließlich 24.04.2026 veröffentlicht. Der Bebauungsplan „Wetzbach - 3. Änderung und Erweiterung“ wird zu gegebener Zeit in das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) eingestellt.

Den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes bildet die folgende Planzeichnung ab:

Im nächsten Schritt sind die Vermessungsleistungen auszuschreiben. Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden selbstverständlich auch die privaten Grundstückseigentümer einbezogen.

Des Weiteren ist das (verbindliche) Interesse von Bauwilligen abzufragen.

 

 Beschluss: 

1.      Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beauftragt den Ortsbürgermeister, die Vermessungsleistungen über die Verwaltung auszuschreiben. Das wirtschaftlichste Angebot ist zu beauftragen.

2.      Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beauftragt den Ortsbürgermeister, auf den üblichen Veröffentlichungskanälen bis 30.06.2026 das Interesse von Bauwilligen abzufragen.

 

Abstimmungsergebnis:<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

Ja – 12

Nein – 0

Enthaltung - 0

 

   

4

Beratung und Beschlussfassung zur Förderung als Schwerpunktgemeinde

VL-5/2026

 

Die Ortsgemeinde Steinefrenz wurde am 30.01.2026 als Schwerpunktgemeinde anerkannt; dem TOP war der entsprechende Bescheid des Innenministeriums RLP als Anlage beigefügt.

Das ist Ausfluss der engagierten Arbeit vor Ort. Anknüpfend an das Dorfentwicklungskonzept können diverse Schwerpunkte durch (verbesserte) Fördermöglichkeiten weiterentwickelt und umgesetzt werden.

Um hierbei Unterstützung zu haben, insbesondere Projekte zu identifizieren, Prioritäten zu setzen und Handlungsakteure zu vernetzen, soll eine Prozeßbegleitung beauftragt werden (idR spezifische Planungsbüros mit Erfahrung!). Dafür steht eine Förderung von (bis zu) 20.000 Euro zur Verfügung.

Die Maßnahme ist auszuschreiben.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, nach Abstimmung mit den Akteuren der Dorferneuerung in VG und Kreis, eine Prozessbegleitung über die Verwaltung auszuschreiben. Es soll das wirtschaftlichste Angebot beauftragt werden.

 

Abstimmungsergebnis:<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

Ja – 12

Nein – 0

Enthaltung - 0

 

 

5

Beratung und Beschlussfassung zu ersten Schritten zur konzeptionellen Fortentwicklung der Nutzung des Pfarrhauses

VL-6/2026

 

Ausgangslage und Ziele

Die Ortsgemeinde Steinefrenz hat das katholische Pfarrhaus St. Matthias erworben, um es für die Dorfgemeinschaft dauerhaft zu erhalten. Das dreistöckige historische Gebäude – ein denkmalbeeinflusstes Backsteingebäude – wird derzeit wie folgt genutzt:

• In den beiden Obergeschossen wohnen seit 2022 ukrainische Geflüchtete zur Miete. Diese Nutzung als Wohnraum soll aktuell fortgeführt werden, um geflüchteten Menschen oder anderen Wohnungssuchenden auch künftig ein Zuhause zu bieten. Sollten zukünftig keine Flüchtlinge dort wohnen, kann die Wohnung vermietet werden.

• Im Erdgeschoss stehen vier Räume (plus Flur und Toilette) zur Verfügung. Die Gemeinde strebt an, diese Erdgeschossräume zu einem multifunktionalen Begegnungsort für alle Generationen zu gestalten. Damit soll das Pfarrhaus zu einem neuen sozialen Mittelpunkt im Dorf fortentwickelt werden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Ein solches Projekt fördert Integration und gemeinschaftlichen Zusammenhalt, indem es einen Ort der Begegnung schafft, der für alle zugänglich ist. Diese Räume werden im Sinne dieser Idee genutzt, d.h. der kleine Versammlungsraum steht der Ortskirche, dem Kirchenchor, der Kinderwortgottesdienstgruppe und allen Gruppen zur Verfügung, die Bedarf an einem Raum der Größe und Funktionalität haben. Der größere der beiden weiteren Räume soll sich zu einem Jugendtreff entwickeln, der weitere Raum nebst Abstellraum kann u.a. als Repaircafé genutzt werden.

Eine Gesamtkonzeptionierung bedarf externer Beratung im Rahmen der Erstberatung der Förderung als Schwerpunktgemeinde (TOP 4). Da dies Zeit in Anspruch nimmt, soll in einem ersten Schritt durch ehrenamtliches Engagement das Erdgeschoss „geweißt“ und „aufgeräumt“ werden. Die Räumung durch den Voreigentümer ist zum Jahresende 2025 vertrags- und absprachegemäß erfolgt, so dass nur kleinere Arbeiten anstehen.

Der Außenbereich wird von der Gemeinde gepflegt.

Baustein: Repaircafé

Die Gemeinde Steinefrenz plant ein (monatliches) Repaircafé im Pfarrhaus. Dazu haben sich schon Ehrenamtliche begeistert.

• Die Gemeinde Steinefrenz möchte ein (monatliches Repaircafé) anbieten; die Reparaturen erfolgen durch unbezahlte ehrenamtliche Reparaturhelferinnen/-helfer (z. B. Ruheständler mit Berufserfahrung).

• Der rechtliche Rahmen ist festzulegen (z.B. Versicherungen, Haftung, Leistungsversprechen, Dokumentation).

Baustein: Jugendtreff

Diese Idee ist schon im Dorfentwicklungskonzept 2021 und 2022 in Workshops mit Jugendlichen (12 bis 16 Jahren) entstanden. Damit es nun keine weiteren Jahre des Stillstands gibt, bis ein Gesamtkonzept aus der Beratung zur Schwerpunktgemeinde steht, sind erste Erfolge anzustreben, wie Malerarbeiten, erste Einrichtung, Nutzungskonzeption u.ä. Wichtig ist dabei: Die Begeisterung der Jugendlichen an der Gestaltung und am Mitmachen wecken.


Beschluss:

1.      Der Ortsgemeinderat Steinefrenz nimmt die Darstellung zustimmend zur Kenntnis.

2.      Damit Begeisterung entsteht, startet ein Wettbewerb: Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, einen Wettbewerb zu einem Namen des Jugendtreffs zu initiieren. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Über die Vorschläge entscheidet der Ortsgemeinderat in geheimer Abstimmung.

3.      Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister in einem ersten Schritt, das Erdgeschoß, möglichst als Gemeinschaftsaktion der Jugendlichen (12 bis 16 Jahren) „zu weißen“ und „aufzuräumen“.

4.      Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, mit den Jugendlichen den Entwurf einer Nutzungsordnung des Jugendtreffs zu erarbeiten. Dieser Entwurf wird dann im Bau- und Liegenschaftsausschuss erörtert und finalisiert. Die Verabschiedung erfolgt im Ortsgemeinderat.

5.      Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, mit den begeisterten Ehrenamtlichen die Inhalte des Repaircafé zu besprechen und auf dieser Grundlage den Entwurf einer Nutzungsordnung zum Repaircafé zu erstellen. Dieser Entwurf wird dann im Bau- und Liegenschaftsausschuss erörtert und finalisiert. Die Verabschiedung erfolgt im Ortsgemeinderat.

 

Abstimmungsergebnis:<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

Ja - 12

Nein – 0

Enthaltung - 0

 

  

6

Beratung und Beschlussfassung über die Hilfsstrukturen zur Krisenvorsorge

VL-2/2026

 

Der Resilienz der kommunalen Strukturen im Notfall kommt bei sich verändernder geopolitischer Gesamtlage eine besondere Bedeutung zu. Das gilt auch und gerade für die Kommunen vor Ort.

Dazu hatte der Bauausschuss im Jahr 2025 schon wesentliche Einzelaspekte zusammengetragen, die dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt waren.

Der Ortsbürgermeister fasst die Lage zusammen und erläutert, die Komplexität des Themas leicht unterschätzt zu haben: Das Thema sei entgegen vereinfachender Sichten sehr komplex. Vorgaben, die den Ortsgemeinden ein Umsetzen erleichterten, seien kaum vorhanden, weshalb die Grundlagen sukzessive voranzubringen seien. Dabei sind schon wesentliche Fortschritte gemacht, so ist das DGH Brencede als Notfalltreffpunkt identifiziert und technisch ertüchtigt. Im Einzelnen:

Notfalltreffpunkt:

Das Dorfgemeinschaftshaus Brencede, Schulstr. 1b, 56414 Steinefrenz (DGH Brencede) ist der Notfalltreffpunkt in Steinefrenz. Dies ist erforderlich, um die Freiwillige Feuerwehr (FFW), die im Notfall mit ihren Kernaufgaben beschäftigt ist, genau für diese Kernaufgaben vorhalten zu können.

Technische Ausgangslage:

Das DGH Brencede ist auf der Grundlage des Szenarios (Stromausfall bis 96 Stunden) mit einem Gasnotstromaggregat ausgerüstet. Dieses Aggregat ist in Betrieb genommen und mehrfach im Testbetrieb funktionsfähig gelaufen. Auf das Gerät sind verschiedene Personen eingewiesen. Damit ist ein sehr wichtiger erster Ertüchtigungsschritt in Abstimmung und mit Förderung des Westerwaldkreises (WW-Kreis) sowie der Verbandsgemeinde Wallmerod (VG) getan.

Weitere Schritte – Möglichkeiten und Grenzen:

Kern ist ein Notfalltreffpunkt als lokale Anlaufstelle für Information, Notfallmeldungen und begrenzte Hilfeleistungen, wenn Internet, Mobilfunk und Festnetz ausfallen oder nur eingeschränkt funktionieren. Wichtige Begrenzung: Eine Vollversorgung von allen rund 800 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ausdrücklich nicht das Ziel, wäre völlig illusorisch und nicht zu leisten!

Rahmen:

Die Orientierung folgt offiziellen Rahmenempfehlungen zu Notfalltreffpunkten (Mindestfunktionen: 24/7-Besetzung, Weiterleitung von Notfallmeldungen an Leitstellen durch berechtigtes Personal, Beschilderung, minimale Beleuchtung, Informationsweitergabe), ergänzt um kommunale Praxisbausteine (Technik, Logistik, Betreuung).

Aufgaben sind damit knapp zusammengefasst:

·        Der Notfalltreffpunkt ist keine Vollversorgung für die gesamte Bevölkerung,

·        Lebensrettende Kommunikation/Notfallmeldungen,

·        Lagebild/Schnittstellen zur Verbandsgemeinde/Kreis/Versorgern.

·        Unterstützung vulnerabler Personen,

·        Wasser (Minimum), Hygiene, Wärme als Kurzaufenthalt,

·        Koordination von Hilfe.

Um auch der Bevölkerung mit dieser Darstellung einen besseren Überblick zu geben ist sind Ausgangslage, Annahmen und Zielsetzung nochmal etwas breiter abgebildet:

Der Stromausfall wird als mehrtägiges (96 Stunden), flächiges Ereignis angenommen, bei dem nicht nur elektrische Verbraucher ausfallen, sondern auch Wasserwerke, Pumpen und digitale Systeme beeinträchtigt werden können. Damit steigt das Risiko für Wasserknappheit und Infrastrukturausfälle deutlich. Außerdem ist realistisch, dass Telekommunikationsdienste (Mobilfunk/Festnetz/Internet) ausfallen oder überlastet sind und die Bevölkerung deshalb lokale Anlaufstellen aufsucht.

Hierfür ist der Notfalltreffpunkt DGH Brencede konzipiert.

Grundannahme zur Selbstvorsorge: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt Haushalten, sich möglichst bis zu 10 Tage selbst versorgen zu können (Wasser, Lebensmittel, Hygiene, Medizin). Die hiesigen Schritte setzen darauf auf und fokussieren kommunale Hilfe vor allem auf Koordination und vulnerable Personen.

·        Schutz von Leben und Gesundheit: Notfallmeldungen strukturiert aufnehmen und weiterleiten; - Information & Krisenkommunikation lokal: Verlässliche Lageinformationen/Handlungs-empfehlungen aus behördlichen Quellen an die Bevölkerung mündlich/analog ausgeben.

·        Erste Hilfe im Rahmen der Qualifikation.

·        Unterstützung vulnerabler Gruppen: Priorisierte Hilfe für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige, Menschen mit stromabhängigen Geräten (z.B. Heimbeatmung) – als Koordination/Überbrückung bis professionelle Hilfe greift.

·        Minimalversorgung am Notfallpunkt: Mindeststandard: Beleuchtung, Hygiene, kleiner warmer Kurzaufenthalt (falls möglich), Wasserabgabe in begrenztem Umfang, Organisation von Hilfsmaßnahmen.

·        Ehrenamtliche Einsatzfähigkeit für 96 Stunden: Schichtsystem, klare Rollen/Stellvertretungen, Belastungsschutz, dokumentiertes Lagebild.

 

Phase 1 besteht daher aus den Bausteinen:

Baustein 1.1:

Information der Bevölkerung durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. Vorträge, Informationsverweise, Erste-Hilfe-Angebote u.ä.

Baustein 1.2:

Identifizierung der vulnerablen Personen!

Baustein 1.3:

Identifikation ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer und deren Befähigungen. Achtung: Mehrfachhelfende identifizieren, die im Notfall bereits für ihre Kernaufgabe benötigt werden, z.B. Krankenhaus- und Pflegepersonal, Polizeikräfte, Bundeswehrangehörige usw.

Baustein 1.4:

Sowohl die vulnerablen Personen als auch die Helfenden hinterlegen ihre Daten freiwillig und aufgrund ausdrücklicher Belehrung beim Ortsbürgermeister, der die Liste fortschreibt.

Nach Abschluss von Phase 1 folgen die weiteren Schritte.

 

Nach intensiver Diskussion im Gemeinderat zu verschiedenen Einzelaspekten wie Bevorratung, Selbsthilfe, Wasserbereitstellung, verbunden insbesondere mit der Bitte, hier zu belastbaren weiteren Fortentwicklungen (Handeln) zu kommen, fasst der Ortsgemeinderat die folgenden Beschlüsse.


Beschluss:
 

1.      Der Ortsgemeinderat nimmt die Darstellung zustimmend zur Kenntnis.

2.      Er beauftragt den Ortsbürgermeister, die nächsten Schritte/Bausteine zu initiieren:

·        Information der Bevölkerung durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. Vorträge, Informationsverweise, Erste-Hilfe-Angebote u.ä.

·        Identifizierung der vulnerablen Personen!

·        Identifikation ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer und deren Befähigungen. Achtung: Mehrfachhelfende identifizieren, die im Notfall bereits für ihre Kernaufgabe benötigt werden, z.B. Krankenhaus- und Pflegepersonal, Polizeikräfte, Bundeswehrangehörige usw.

·        Sowohl die vulnerablen Personen als auch die Helfenden hinterlegen ihre Daten freiwillig und aufgrund ausdrücklicher Belehrung beim Ortsbürgermeister, der die Liste fortschreibt.

3.     Die weiteren Bausteine schließen sich an. Das Gesamtkonzept wird im Entwurf sukzessive fortentwickelt. Der Ortsbürgermeister nach Fortgang.

 

Abstimmungsergebnis:<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

Ja – 12

Nein – 0

Enthaltung - 0

 

 

7

Verschiedenes

 

./.

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

8

Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten

 

 

Keine!

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

 

 

 

Steinefrenz, 11.04.2026

 

 

gez. Michael Hannappel

 

gez. Michael Hannappel

- Michael Hannappel, Vorsitzender -

 

- Michael Hannappel, Schriftführer -