Nutzungsvertrag
über die Anmietung von Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus „Haus Brencede“ (DGH)
zwischen der Ortsgemeinde Steinefrenz, vertreten durch die
Hallenverwaltung, Schulstr. 1b, 56414 Steinefrenz
nachstehend Vermieter genannt
und
nachstehend Mieter genannt
§1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter folgende Räumlichkeiten zur Nutzung:
|
x
Als Nutzungszeitraum wird vereinbart:
Die Räumlichkeiten werden dem Mieter durch den
Vermieter übergeben:
Der Mieter übergibt dem Vermieter die Räumlichkeiten
„Geräumt und Gereinigt“:
§2 Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt für die Räumlichkeiten beträgt _______ Euro Nutzungsentgelt enthalten sind die Kosten für Strom und Wasser.
Für die Getränke besteht ein Liefervertrag mit einem Lieferanten. Sie müssen daher über den Vermieter bezogen werden. Ausgenommen sind Wein, Sekt und Spirituosen. Bei Zuwiderhandlung erhebt der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des Bruttoverkaufspreises für die fehlerhaft bezogenen Getränke.
Die Kaution beträgt -----. Sie ist vom Mieter bei der Übergabe in bar zu hinterlegen.
§ 3 Verpflichtungen des Mieters
1. Die jeweils gültigen Bestimmungen der Corona-Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind zu beachten.
2. Der Mieter hat die Räumlichkeiten und das Gelände um das DGH besenrein und die benutzten Gegenstände in sauberem Zustand zu übergeben.
3. Für die Abfallentsorgung hat der Mieter zwei Alternativen:
· Er entsorgt die Abfälle selbst. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach und fallen Entsorgungs- oder zusätzliche Reinigungs- bzw. Räumungskosten an, so werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.
· Er entscheidet sich mit der Anmietung dafür, seine Abfälle in den Müllentsorgungsbehältern des DGH entsorgen zu wollen. Dafür ist - unabhängig von der Menge des Abfalls - eine Müllentsorgungspauschale von 40,00 Euro zu zahlen, die mit dem Nutzungsentgelt abgerechnet wird.
4. Eine Selbstreinigung der Räume durch den Mieter ist ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Räume durch das vom Vermieter beauftragte Reinigungsunternehmen zu dessen Stundenverrechnungssätzen reinigen zu lassen. Die Kosten dafür stellt der Vermieter dem Mieter mit der Abrechnung gegen Nachweis in Rechnung. Der aktuelle Stundenverrechnungssatz beträgt 29,02 Euro brutto. Der Mieter verpflichtet sich, Gegenstände des Vermieters (Tische, Stühle u.a.) pfleglich zu behandeln. Werden Gegenstände vom Mieter, seinen Gästen oder von Dritten beschädigt oder zerstört, so hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
5. Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen -auch seiner Gäste und sonstigen Dritten- für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten stehen. Der Mieter verzichtet insbesondere auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Vermieter und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Vermieter oder seine Beauftragten.
6. Der Mieter hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten.
7. Der Vermieter haftet nicht für das Abhandenkommen von Kleidung.
8. Die Haus- und Hallenbenutzungsordnung im Aushang (Haupteingang) ist Bestandteil dieses Vertrages. Wird gegen deren Regelungen verstoßen, so haftet der Mieter für die daraus entstandenen Schäden. Darüber hinaus kann der Vermieter einzelne Personen oder Gruppen mit Hausverbot belegen.
9. Die Einstellungen der Kühl- und Zapfanlagen sowie der Heizungsanlage dürfen nicht verändert werden. Kosten für entstandene Schäden werden dem Mieter berechnet.
10. Alle Notausgänge sind frei zu halten und während den Veranstaltungen die entsprechenden Hinweise über die Schalter S17 und S21 im Schaltkasten im Foyer einzuschalten.
§ 4 Rauchverbot
Im DGH besteht striktes Rauchverbot. Der Mieter ist für die Einhaltung des Verbotes verantwortlich. Dies gilt auch, wenn die Räume Dritten zur Nutzung überlassen werden. Die Nichtbeachtung des Rauchverbotes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden kann.
§ 5 Lärm
- Das DGH liegt umgeben von Wohnbebauung. Der Mieter ist daher verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Umgebung unzumutbarmit Lärm belastet. Ihn treffen insbesondere folgende Verpflichtungen:
· Die Eingangstür sowie die Fenster sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten.
· Die Musik ist so zu regulieren, dass sie die Umwelt nicht stört. Zu vermeiden sind vor allem Bässe, divergierende Regulierungen (z.B. das Auf- und Abdrehen der Lautstärke) u.ä. als besonders störend wahrgenommene Geräusche.
· Vor dem Gebäude, z.B. beim Rauchen, ist darauf zu achten, die umliegende Wohnbebauung nicht zu beeinträchtigen.
- Verstößt der Mieter gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter abzumahnen, das Verhalten einzustellen. Kommt der Mieter dem nicht nach, so kann der Vermieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Veranstaltung unverzüglich abbrechen. Dabei berücksichtigt er den Zeitpunkt und den geordneten Abschluss der Veranstaltung. Indizien sind z.B. die Uhrzeit, nach 24 Uhr sind strenge Maßstäbe zugunsten des Lärmschutzes anzulegen, und der Verlauf der Veranstaltung, z.B. Pöbeleien, Prügeleien o.ä. Der Mieter hat in diesem Falle keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt, etwaige aus dem Verhalten des Mieters gegen den Vermieter durch Dritte geltend gemachte Ansprüche an den Mieter zu richten.
§ 6 Schriftform/Salvatorische Klausel
Es ist Schriftform vereinbart. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.
o Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten für das Zustandekommen des Nutzungsvertrages, zur Kommissionierung der Getränkebestellung sowie zur Rechnungserstellung genutzt werden. Die Rechnungsunterlagen werden aus gesetzlichen Gründen im Rahmen der dortigen Löschfristen aufbewahrt. Eine weitere Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt nicht.
Steinefrenz, den
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Unterschrift Mieter
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Unterschrift Vermieter
Hiermit bestätige ich, alle angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände in einwandfreiem Zustand übernommen und von allen Regelungen Kenntnis genommen zu haben.
- Ich möchte die Abfälle meiner Veranstaltung gegen eine Müllentsorgungspauschale von 40,00 Euro in den Müllentsorgungsbehältern des DGH entsorgen.
(Achtung: Die Pauschale ist unabhängig von der Menge des zu entsorgenden Abfalls zu zahlen!)
Vorstehendes ist im Bedarfsfall anzukreuzen!
Folgende Schlüssel wurden überlassen:
1 Schlüssel für die Eingangstür
1 Schlüssel für den Kühlraum
1 Schlüssel für die Theke
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Unterschrift Mieter
Die Kaution in Höhe von 100,00 Euro habe ich zurückerhalten!
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Datum / Unterschrift Mieter Stand: 01.01.2023