Gestattungsvertrag
zwischen der Ortsgemeinde Steinefrenz, vertreten durch den Ortsbürgermeister, Schulstr. 1b, 56414 Steinefrenz
(im Folgenden: Gestattungsgeber)
und
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(Einfügen: Name und Anschrift der/des Angehörigen inkl. Zugehörigkeitsgrad)
Der Gestattungsgeber gestattet dem Gestattungsnehmer im Ruhewald „Neue Zeit“ in der Gemarkung Steinefrenz die Beisetzung der Asche der/des Verstorbenen (mit Geburtsdatum)
Für die Grabgestaltung und die Grabunterhaltung gilt die „Satzung über die Ruhestätte `Neue Zeit` (Ruhewaldsatzung) - Die Ruhestätte im Wald der Zukunft“ in der jeweils gültigen Fassung.
Die Beisetzung erfolgt an einem
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Die Gebühren richten sich nach dem Verzeichnis der Entgelte/Gebühren nach § 9 der Ruhewaldsatzung „Neue Zeit“ der Ortsgemeinde Steinefrenz in der jeweils gültigen Fassung. Sie werden durch die Ortsgemeinde Steinefrenz in Rechnung gestellt.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten für das Zustandekommen des Gestattungsvertrages zur Rechnungserstellung genutzt werden. Die Rechnungsunterlagen werden aus gesetzlichen Gründen im Rahmen der dortigen Löschfristen aufbewahrt. Eine weitere Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt nicht.
Steinefrenz, den
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Unterschrift Gestattungsgeber/Siegel
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Unterschrift Gestattungsnehmer
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Gestattungsvertrag Ruhewald "Neue Zeit" | 31.07.2024 | 31.23 KB | 72 | ||