Ortsgemeinde Steinefrenz

 

GESAMTE NIEDERSCHRIFT

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz

am Donnerstag, 26.10.2023, 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Brencede in Steinefrenz

Anwesenheiten

Vorsitz:

Hannappel, Michael

Beigeordnete:

Kingen, Guido

Dr. Leyser, Harald

Schmidt, Ralf

Mitglieder:

Becker, Andreas

Fischer, Ingrid

Gabelin, Janina

Herz, Udo

Hoffmann, Christoph

Metternich, Tanja

 

Es fehlen entschuldigt:

Fasel, Thomas

Höhler, Andreas

Mohring, Sebastian


 

Die Ratsmitglieder sind vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde mit Schreiben vom 19.10.2023 zu der Sitzung eingeladen worden.

 

Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung wurden im Mitteilungsblatt vom 13.10.2023 öffentlich bekannt gemacht.

 

Bürgermeister Hannappel eröffnet die Sitzung und begrüßt die Sitzungsteilnehmer. Er stellt fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und aufgrund der Zahl der erschienenen Ausschussmitglieder Beschlussfähigkeit besteht.

 

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

 

Folgende Tagesordnung ist Gegenstand der Sitzung:

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

Top

 

Nummer

1

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

2

Beratung und Beschlussfassung zur Gründung eines Forstzweckverbandes

VL-1/2023

3

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des Ruhewaldes „Neue Zeit“ und einen Verwaltungshelfervertrag

VL-2/2023

4

Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung von Material / Gerät zur Krisen- und Notfallvorsorge am Notfalltreffpunkt DGH Brencede

VL-3/2023

5

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der K 99

VL-4/2023

6

Beratung und Beschlussfassung über die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Steinefrenz Bahnhof der L 317

VL-5/2023

7

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung gemäß § 114 I GemO

VL-6/2023

8

Beratung und Beschlussfassung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB

 

9

Verschiedenes

 

Top

Nichtöffentlicher Teil

Nummer

10

Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten

 

 

Sitzungsverlauf

 

Öffentlicher Teil

1

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

 

Der Ortsbürgermeister berichtet zu verschiedenen Sachständen:

·       Betriebsergebnis Forst nach LWaldG 2022: - 14.999,53 Euro, was mit Blick auf die Gesamtschadenlage des Waldes (z.B. Borkenkäfer u.a.) und den entsprechenden Pflegemaßnahmen (Aufforstungen) zusammenhängt, im Ergebnis aber einen noch „erfreulichen“ Stand zeitigt.

·       Kommunale Wärmeplanung: Der Ortsbürgermeister hat am 5.10.2023 an einer Informationsveranstaltung der Energieagentur RLP in der VG Wallmerod teilgenommen. Das „Heizungsgesetz“ auf Bundesebene, in dem die gesetzliche Verpflichtung steht, ist zwischenzeitlich verabschiedet und verlangt kommunale Wärmeplanungen spätestens bis Mitte des Jahres 2028. Die Einzelheiten bleiben einem Landesgesetz vorbehalten, das noch nicht vorliegt.

·       Mit den VG-Werken war eine Vereinbarung zur Finanzierung und Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen „zur erstmaligen Erschließung von Grundstücksflächen für eine bauliche Nutzung“ (in der Regel bei neuen Baugebieten) zu schließen. Hintergrund ist, dass die Kosten verursachergerecht umgelegt werden und nicht zu Lasten der gesamten Wasser- und Abwasserbeitragspflichtigen gehen.

·       Die Fenster und Türen im DGH Brencede wurden gestrichen, was aus Gründen des dauerhaften Erhalts unumgänglich war.

·       Die Ausschreibung zum Verkauf der Schulstr. 12 soll Anfang November 2023 veröffentlicht werden. Eine Beschleunigung war nicht möglich, da erst Mitte Oktober das Grundbuch aktualisiert wurde. Damit wird sich der gesamte Vollzug bis ins nächste Frühjahr hinziehen.

·       Baugebiet „Wetzbach III“: Nachdem die SGD Nord dem bisherigen Entwässerungskonzept durch ein Mitte September zugegangenes Schreiben nicht zugestimmt hat, hat der Ortsbürgermeister in einem Termin am 26.9.2023 mit Vertretern des Planungsbüros, der VG-Werke und der Bauabteilung der VG Wallmerod die Ausgangslage erörtert. Es werden nunmehr diverse Alternativen geprüft, inklusive ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen. Dadurch kommt es zu einer Verzögerung im Projekt, da ein genehmigtes Entwässerungskonzept zwingend ist. Derzeit ist das Ausmaß der Verzögerung nicht verlässlich abzusehen.

·       Die Sanierungsarbeiten an der Brücke am Brückweg sind in vollem Gange. Sie sollen im November 2023 abgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit bei Brückenüberfahrung und eine Tonnagenbeschränkung werden derzeit geprüft.

·       Am 26.9.2023 fand die jährliche Begehung in der KiTa Sonnenau statt. Gemeinden und Ortskirche verständigten sich auf die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Kostenschlüssels von 50-50. Mit Blick auf die Zukunftsaufgaben (gesetzlich geforderte Küchenanforderungen u.ä. bis 2028) soll eine gutachterliche Betrachtung („Machbarkeitsstudie“) eingeholt werden.

·       Zur Gesamtlage „Pfarrhaus, Kirche, KiTa“ hatte der Ortsbürgermeister am 5.10.2023 ein Gespräch mit Vertretern der Pfarrei St. Laurentius und dem Bistum. Derzeit gibt es noch keine gutachterliche Bewertung der Schäden an der Kirche. Zum Pfarrhaus laufen die Verhandlungen zwischen Kirche und Ortsgemeinde weiter, zur KiTa s.a. den vorstehenden Gliederungspunkt.

·       Die Friedhofsarbeiten sind weiter vorangegangen (Grabentfernungen, Bepflanzung). Die Aufträge zu Handläufen und Zaun sind erteilt.

·       Im DGH Brencede hat der TÜV Beleuchtung, Blitzschutz und Lüftungsanlage geprüft. Es liegen noch nicht sämtliche Einschätzungen vor. Wie immer werden Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Der Ortsbürgermeister dankt dem Ratsmitglied Andreas Becker, dass er die Termine mit dem TÜV und die inhaltlichen Aspekte begleitet hat.

·       Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Esche in einem Beet am Zehnhäuser Weg kurzfristig entnommen werden. Die Arbeiten sind beauftragt.

·       Die Behebung der Straßenschäden in der „Alten Kirchstr.“ ist mangelhaft. Der Ortsbürgermeister hat die Mängel geltend gemacht. Die Beseitigung ist zugesagt.

·       Die Farbe an den Haltestellen in der Hauptstraße wird nachgezeichnet. Der Dank des Ortsbürgermeisters geht an die Firma ABS Markierungstechnik aus Bilkheim, die die Farbe gespendet hat.

·       Glasfaser: Es sind noch nicht in allen Ortsgemeinden der VG Wallmerod Beschlüsse gefasst. Ob und wie es dann weitergeht, ist aktuell offen.

·       Die Biodiversitätsstrategie der VG Wallmerod ist beschlossen, der am 4.11.2023 vorgesehene Biodiversitätstag kommt für unsere Projekte etwas kurzfristig. Das berechtigte Anliegen werden wir in Frenz an einem späteren Termin durchführen.

·       Die Ideen zum Thema „Trimm-Dich“ nehmen jetzt planerisch Formen an. Der Ortsbürgermeister wird Gemeinderat/Ausschüsse gesondert informieren.

·       Für die Ratsarbeit sind VG Wallmerod und Ortsbürgermeister in einem Pilotbetrieb gerade dabei, das System für die Ratsarbeit in den Ortsgemeinden zu testen. Die Ratsmitglieder werden in einem nächsten Schritt eingebunden.

·       Die Haushaltsvorplanungen 2024 ff. (z.B. Investitionen) hat der Ortsbürgermeister auf der Grundlage der Beschlüsse und Projekte vorgenommen.

·       Bauvoranfragen/-anträge für Nutzungen am Bahnhof sollen der Kreisverwaltung, Stand jetzt, bis Ende Oktober 2023 zugehen.

·       Termine: Entfernung Kirmesbaum (28.10.2023), Vesper im DGH (29.10.2023), St. Martin (9.11.2023), Volkstrauertag (19.11.2023).

 

 

 

2

Beratung und Beschlussfassung zur Gründung eines Forstzweckverbandes

VL-1/2023

 

Schon im Jahr 2022 hatte der Ortsgemeinderat Steinefrenz beschlossen, dass die Verbandsgemeinde Wallmerod vorbereitende Arbeiten zur Gründung eines Forstzweckverbandes aufnimmt.

Hintergrund war und ist: Arbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung, Wegebau und Jungbestandspflege können sinnvoll gebündelt, hohe Umsetzungskosten vermieden werden. Ein Zusammenschluss ist auch ein Beitrag für ein gemeinsames, solidarisches Handeln. Die Kosten für die Waldbewirtschaftung werden verstetigt. Jede Gemeinde trägt nach dem Verhältnis ihrer reduzierten Holzbodenfläche die Kosten der Bewirtschaftung pro Jahr. Kostenschwankungen, verursacht durch Extremwetter- oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, „reißen“ die einzelnen gemeindlichen Haushalte nicht mehr in eine defizitäre Lage. Dabei bleibt die Wahrung der örtlichen Verbundenheit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für jede Ortsgemeinde oberste Priorität. Das Eigentum an den Waldflächen bleibt bei jeder Ortsgemeinde selbst.

Gemeinsames Ziel ist es, die Arbeit des Forstzweckverbandes zum 1. Januar 2024 aufzunehmen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Ortsgemeinden, Verwaltung und Forst gegründet. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Ausgestaltung der Verbandsordnung, dem Kreis der möglichen Mitglieder, der Unternehmensform, dem Verteilschlüssel und den Aufgaben eines zukünftigen Zweckverbandes. Die Stimm- und Finanzverteilung ist geregelt: Jede Ortsgemeinde erhält entsprechend ihrem Flächenanteil der zur bewirtschafteten Gesamtfläche das Stimmrecht und den Finanzierungsanteil. Auch ist für die ortsnahe Bereitstellung von Brennholz eine Regelung getroffen. Die Verpachtung der Jagd bleibt durch diese Verordnung unberührt und ist weiterhin eine Angelegenheit der Ortsgemeinde in Verbindung mit der Jagdgenossenschaft. 

 

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Steinefrenz nimmt die Gründung eines Forstzweckverbandes sowie den vorgelegten Entwurf einer Verbandsordnung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Ortsbürgermeister, unter Einhaltung der darin enthaltenen Eckpunkte dem Forstzweckverband beizutreten.

 

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n),
  0 Nein-Stimme(n),
  0 Stimmenthaltung(en)

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3

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung des Ruhewaldes „Neue Zeit“ und einen Verwaltungshelfervertrag

VL-2/2023

 

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz hatte in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2021 beschlossen, auf der Fläche Flur 2, Flurstück 15 einen Ruhewald einzurichten. Auf Antrag der Ortsgemeinde vom 27. Mai 2022 hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Anlage des Ruhewaldes mit Schreiben vom 28. März 2023 genehmigt. Daraufhin wurden die formalen Regelwerke (Entwürfe der Satzung und des Verwaltungshelfervertrages) angepasst. Diese liegen nun in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Wallmerod vor.

Die Regelwerke sind für die Anlage und den Betrieb des Ruhewaldes „Neue Zeit“ erforderlich und dafür, die vorbereitenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen. In diesem Jahr ist die Fläche zu roden (vermutlich KW 45) und sind die Bäume zu pflanzen (vermutlich KW 47). Alle weiteren Maßnahmen werden im kommenden Jahr sukzessive umgesetzt (Zuwegung). Die konkrete weitere Ausgestaltung (wie Andachtsplatz, Ruhebänke usw.) wird in einem Ausschusstermin (Bau- und Liegenschaftsausschuss) in Anwesenheit von Markus Trenk abgestimmt werden.

Der Ortsbürgermeister hatte den Satzungsentwurf und den Entwurf des Verwaltungshelfervertrages in der Klausursitzung vom 11. September 2023 vorgestellt.

Zusatz: Die Ruhewaldsatzung wird nach Ausfertigung gesondert veröffentlicht.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz stimmt den beigefügten Entwürfen

·              der „Satzung über die Ruhestätte „Neue Zeit“ (Ruhewaldsatzung) - Die Ruhestätte im Wald der Zukunft“ und

·              des „Verwaltungshelfervertrages der Gemeinde Steinefrenz, Schulstr. 1b, 56414 Steinefrenz und Bestattungen Trenk, Inhaber Markus Trenk, Im Baumgarten 8, 56414 Zehnhausen“

zu.

In die Ruhewaldsatzung werden nach Diskussion drei Änderungen aufgenommen, die der Ortsbürgermeister textlich umsetzt:

·       bei den Betretungszeiten (§ 3 Absatz 2, 2. Gliederungszeichen - Entwurf) wird zwischen Sommermonaten (1.4.-30.9.) und Wintermonaten (1.10.-31.3.) differenziert;

·       in § 3 Absatz 2, 4. Gliederungszeichen - Entwurf wird neben dem Hinweis auf die „pflegliche Behandlung“ des Ruhewaldes ein verstärkender Satz zum „Verhalten“ ergänzt, etwa vergleichbar

§ 5 Absatz 2 der Friehofssatzung („Die Besucher haben sich entsprechend der Würde des Ruhewaldes als Ruhestätte zu verhalten. Die Anordnungen der Verwaltung sind zu beachten“);

·       die Beschränkung auf eine bestimmte Zahl von Besuchern bei Trauerfeiern am Gedenkplatz im Ruhewald in § 1 Absatz 7 - Entwurf entfällt.

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n),
  0 Nein-Stimme(n),
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4

Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung von Material / Gerät zur Krisen- und Notfallvorsorge am Notfalltreffpunkt DGH Brencede

VL-3/2023

 

Das angekündigte Förderprogramm des Westerwaldkreises zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden des Westerwaldkreises ist vom Kreistag am 30. Juni 2023 beschlossen worden.

Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal jedoch 7.500,00 €. Welche Maßnahmen als förderfähig angesehen werden, ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Die Verbandsgemeinde Wallmerod fördert die zuwendungsfähigen Maßnahmen mit weiteren 5.000,00 €.

Mit Zuwendung des Kreises stehen mithin als Förderung 12.000,00 € zur Verfügung. In den Haushalt 2023 sind 15.000,00 € eingestellt.

In der internen Klausur am 11. September 2023 hat die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorgestellt, Zusammenfassung:

Eine den gesamten Ort betreffende Katastrophe mit den größten Auswirkungen und mit der größten Eintrittswahrscheinlichkeit wäre ein flächendeckender und längerer Stromausfall (BlackOut). Nach Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken und der EVM sind mit großer Wahrscheinlichkeit die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Gasversorgung erst einmal während der ersten Zeit eines BlackOut sichergestellt. Für die Planung der Durchhaltefähigkeit eines Notfalltreffpunktes wurden 3 - 4 Tage (max. 96 Stunden) angenommen. Dies begründet sich zum einen in der immensen Lagerhaltung von Ressourcen und damit, dass nach 3 - 4 Tagen die Hilfsleistungen von den zuständigen Stellen dann angelaufen sind bzw. damit, dass in einem solchen Szenario über diesen Zeitraum hinausgehende Vorhersagen und Entwicklungen kaum möglich sind.

Priorität bei der Planung und Vorbereitung des DGH Brencede zu einem Notfalltreffpunkt hat eine funktionierende und ausreichend dimensionierte Notstromversorgung. Abgeleitet aus der relativen Versorgungssicherheit mit Erdgas bei einem BlackOut ist die Überlegung, ein gasbetriebenes Notstromaggregat zu beschaffen, das sowohl mit Erdgas als auch mit Flüssiggas betrieben werden kann.

Die Arbeitsgruppe hat entsprechende Markterkundungen vorgenommen. Überdies wird ein geeigneter Platz mit Witterungs- und Diebstahlschutz zum Aufstellen des Notstromaggregats und zur Bevorratung der Gasflachen im Außenbereich des DGH Brencede hergerichtet werden. Die erforderlichen Informationen liegen vor. Die Kostenschätzung liegt im o.a. Kostenrahmen, insbesondere bei der in Aussicht genommenen Förderung. Die Maßnahmen sind nach § 3 des Förderprogramms des Westerwaldkreises förderfähig.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt,

·              den Förderantrag an den Westerwaldkreis unter den obigen Prämissen zu stellen,

·              nach Zusage der Förderung, die Angebote zu aktualisieren, die noch fehlenden Angebote (insbesondere Bodenplatte) einzuholen und - im Gesamtkostenrahmen - zu beauftragen sowie

·             den Ortsgemeinderat anlassbezogen zu informieren. 

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n),
  0 Nein-Stimme(n),
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5

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der K 99

VL-4/2023

 

Der LBM möchte die K99 (Beroder Straße) ausbauen. Die Ortsgemeinde beabsichtigt im Zuge dieser Baumaßnahme die Nebenanlagen der K99 ebenfalls auszubauen. Hierzu ist ein Planungsbüro notwendig.

Als aktuell beste Lösung für die Ortsgemeinde hat sich dabei die Variante herausgestellt, dass der LBM die Nebenanlagen mit plant. Für die Ausschreibung und Bauüberwachung muss zu gegebener Zeit noch ein anderes Ingenieurbüro gefunden werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgendes:

1)        Die Ortsgemeinde Steinefrenz beauftragt den LBM im Zuge des Ausbaus der K99 mit der Planung der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Steinefrenz.

2)        Die Ortsgemeinde Steinefrenz beschließt einen gemeinschaftlichen Ausbau der K99 mit dem Landesbetrieb Mobilität Diez. 

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n),
  0 Nein-Stimme(n),
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6

Beratung und Beschlussfassung über die erstmalige Herstellung der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Steinefrenz Bahnhof der L 317

VL-5/2023

 

Der LBM möchte die L317 (Am Bahnhof) ausbauen.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt im Zuge dieser Baumaßnahme die Nebenanlagen der L317 erstmalig herzustellen. Hierzu ist ein Planungsbüro notwendig.

Als aktuell beste Lösung für die Ortsgemeinde hat sich dabei die Variante herausgestellt, dass der LBM die Nebenanlagen mit plant. Für die Ausschreibung und Bauüberwachung muss zu gegebener Zeit noch ein anderes Ingenieurbüro gefunden werden.

Hinweis: Bei der erstmaligen Herstellung des Gehweges handelt es sich um die Erweiterung einer bereits erstmalig hergestellten Verkehrsanlage (L317) und fällt somit unter die Ausbaubeiträge. Hierfür sind daher Wiederkehrende Ausbaubeiträge, keine Erschließungsbeiträge, im Abrechnungsgebiet „Bahnhof“ zu erheben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgendes:

1)        Die Ortsgemeinde Steinefrenz beauftragt den LBM im Zuge des Ausbaus der L317 mit der Planung der erstmaligen Herstellung der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt Steinefrenz-Bahnhof.

2)        Die Ortsgemeinde Steinefrenz beschließt eine gemeinschaftliche Baumaßnahme der L317 mit dem Landesbetrieb Mobilität Diez. 

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n),
  0 Nein-Stimme(n),
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7

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung gemäß § 114 I GemO

VL-6/2023

 

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Steinefrenz zum 31.12.2018

geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Beschluss:

Feststellungsbeschluss

Nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer (Anlage) über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde  wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr  festgestellt.

 

a)     Entlastungsbeschluss

Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde  sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wallmerod wird für das Haushaltsjahr  die Entlastung erteilt.

 

Hinweis: 

Der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten (sofern sie den Ortsbürgermeister im Laufe des Haushaltsjahres  vertreten haben) dürfen an der Abstimmung nach § 22 GemO nicht teilnehmen. Sind sowohl der Ortsbürgermeister als auch alle Ortsbeigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO das (an Lebensjahren) älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz.

 

Den Tagesordnungspunkt hat das Ratsmitglied Christoph Hoffmann (Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt.

Der Ortsbürgermeister sowie die Beigeordneten Guido Kingen und Dr. Harald Leyser nahmen gemäß

§ 22 GemO RLP nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.

Der Ortsbürgermeister dankte neben Christoph Hoffmann auch den weiteren Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses Ingrid Fischer und Andreas Becker.

Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimme(n),
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en) <<AbstimmTextEnde>>

 

 

 

8

Beratung und Beschlussfassung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zu einer Fläche im Zuge des Stichs von der Hauptstraße bis zu  Hausnummer 13a wird unter der Maßgabe erteilt, dass der zur Fläche führende Fußweg sowie die Verlängerung des Wirtschaftsweges etwa bis zum Ende der Grundstücksgrenze Hauptstraße 13 a in Richtung Eisenbach (möglichst im Zuge der Maßnahmen zur K 99, s.o. TOP 5) erstmalig hergestellt wird.

 

 

 

9

Verschiedenes

 

 

Es wird eine zeitnahe Begehung des Spielplatzes angeregt, mit dem Ziel für 2024 Unterhaltungsmaßnahmen zu eruieren und durchzuführen. Der Ortsbürgermeister unterstützt das Ansinnen, liegen die letzten größeren Arbeiten doch im Jahr 2017.

Der Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Brunnenstraße zum Kölsberg hinauf ist zunehmend abgängig. Der Ortsbürgermeister erläutertet, in den HH-Entwurf 2024 erhöhte Unterhaltungsbeträge einzustellen, da ein Zusammenhang zum Thema Starkregenvorsorge/Außengebietsentwässerung besteht, das aktuell konzeptionell auf der Ebene der VG betrachtet wird.

Die ehrenamtlichen Gruppen werden u.a. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen langjähriger Helferinnen und Helfer zusehends kleiner. Das betrifft aktuell besonders das Team, das sich um den Aussichtspunkt Kölsberg kümmert. Zwei Helfer alleine können den Aufwand unmöglich stemmen. Auch das Team am Friedhof „Hilfe für Menschen in Not“ kann den Aufwand nicht mehr leisten. Der Ortsbürgermeister wirbt auch bei den Zuhörerinnen und Zuhörern der Sitzung um Unterstützung. An alle nochmals der Aufruf: jede helfende Hand ist eine große Unterstützung. Gerne melden. Es ist ansonsten kaum zu vermeiden, dass die Ortsgemeinde eigenes Personal benötigt (z.B. mehrere 520-Euro-Kräfte). Damit einher ginge unvermeidlich ein Verlust an Gemeinschaftssinn. Allen Helferinnen und Helfern daher auch an dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön!

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

10

Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten

 

 

Der Ortsgemeinderat beschließt im Zuge des Ruhewaldes „Neue Zeit“ (s.o. TOP 3) einen Nutzungs- und Copyrightvertrag mit dem Ideengeber.

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

 

Steinefrenz, 27.10.2023

 

 

gez. Michael Hannappel

 

gez. Michael Hannappel

- Michael Hannappel, Vorsitzender -

 

- Michael Hannappel, Schriftführer -