Niederschrift Zur Sitzung

des Ortsgemeinderates Steinefrenz am 24. Januar 2022

 

Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr

 

Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass der Gemeinderat form- und fristgerecht zur Sitzung eingeladen wurde.

 

Anwesend: Michael Hannappel (Ortsbürgermeister), Guido Kingen (1. Beigeordneter), Dr. Harald Leyser (Beigeordneter), Christoph Hoffmann, Udo Herz, Andreas Becker, Ingrid Fischer, Tanja Metternich, Thomas Fasel, Ralf Schmidt, Andreas Höhler, Janina Gabelin, Sebastian Mohring (ab TOP 2)

 

Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.

 

 

I.    Öffentlicher Teil

 

Der Ortsbürgermeister begrüßt zu den TOP 1 bis 3 für die Verwaltung Frau Bader und Herrn Dommermuth. Inhaltlich knüpft er an die ausführlichen Erörterungen und Vorbereitungen an.

Frau Bader und Herr Dommermuth beantworten die Fragen aus dem Gemeinderat.

 

TOP 1:

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Verkehrsanlagen gemäß § 36 Abs.1 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)

 

Vorbemerkung:

Die Widmung der Straße „Am Wetzbach“ erfolgt in den nächsten Monaten gesondert. Sie fehlt daher in der folgenden Aufzählung.

 

Die Ortsgemeinde Steinefrenz beabsichtigt das Beitragssystem Einmalbeitrag auf wiederkehrende Ausbaubeiträge (WKB) umzustellen. Voraussetzung für die Erhebung von WKB nach § 10a
Abs. 1 KAG ist, dass die Verkehrsanlangen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gemäß § 36 Abs.1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz – LStrG – in der Fassung vom 1. August 1977.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen § 36 Abs. 1 und 2 LStrG beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinefrenz als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den unbeschränkt öffentlichen Verkehr
(§ 3 Nr.3a LStrG):

 

  1. Am Steinchen

Flur 6, Flurstück 240/0 und 224/0 (im Plan Anlage 1 türkis dargestellt)

  1. Blasiusweg

Flur 6, Flurstücke 275/5 tw (im Plan Anlage 1 blau dargestellt)

  1. Im Weidenbusch

Flur 6, Flurstück 256/0, 208/5 und 275/5 tw (im Plan Anlage 1 rot dargestellt)

  1. Neustraße

Flur 6, Flurstück 179/2 (im Plan Anlage 1 gelb dargestellt)

  1. Friedhofsweg

Flur 6, Flurstück 180/3, 566/0 und 265/1 (im Plan Anlage 1 rosa dargestellt)

  1. Kirchstraße

Flur 6, Flurstück 181/1 (im Plan Anlage 1 orange dargestellt)

  1. Zehnhäuser Weg

Flur 6, Flurstücke 177/0 (im Plan Anlage 1 pink dargestellt) 

  1. Brückweg

Flur 6, Flurstück 172/0 tw und 174/0 (im Plan Anlage 1 lila dargestellt)

  1. Beroder Straße Stichweg

Flur 2, Flurstücke 148/1, 132/14 tw, 132/13 tw, 148/4 tw, 169/0 tw

(im Plan Anlage gelb mit rotem Rand dargestellt)

  1. Alte Kirchstraße

Flur 6, Flurstück 175/13, 175/8, 175/9 tw (im Plan Anlage 1 grün dargestellt)

  1. Hauptstraße Stichweg

Flur 6, Flurstück 6/5 und 169/0 tw (im Plan Anlage 2 olivgrün dargestellt)

  1. Hauptstraße Stichweg zu 19a

Flur 6, Flurstück 171/0 tw (im Plan Anlage 1 hellblau mit rotem Rand dargestellt)

  1. Schulstraße

Flur 6, Flurstück 192/3, 189/0, 185/0, 197/1, 1901 und 141/1 (im Plan Anlage 2 blau dargestellt)

  1. Hohlerstraße

Flur 6, Flurstück 193/4, 167/38 tw und 167/37 tw (im Plan Anlage 2 rot dargestellt)

  1. Bergweg

Flur 6, Flurstück 194/1 (im Plan Anlage 2 türkis dargestellt)

  1. Am Kreuz

Flur 4, Flurstück 123/3, 132/3 tw, Flur 3, Flurstück 135/2 und 137/0 tw

(im Plan Anlage 2 gelb dargestellt)

  1. Bahnhofstraße

Flur 6, Flurstück 191/4 (im Plan Anlage 2 orange dargestellt)

  1. Brunnenstraße

Flur 6, Flurstück 188/6 und 116/2 (im Plan Anlage 2 lila dargestellt)

  1. Oberdorfstraße

Flur 6, Flurstück 184/4 und 98/1 (im Plan Anlage 2 pink dargestellt)

  1. Wiesenweg

Flur 6, Flurstück 183/0 und 186/2 (im Plan Anlage 2 grün dargestellt)

  1. Gartenstraße

Flur 6, Flurstück 187/0, 182/1 und 191 tw (im Plan Anlage 2 grau dargestellt)

  1. Auf der Flachsbitz

Flur 3, Flurstücke 138/21, 138/8, 138/9 (im Plan Anlage 2 rosa dargestellt)

  1. Im Kohlgarten

Flur 3, Flurstücke 191/0 tw (im Plan Anlage 2 braun dargestellt)

 

Des Weiteren verfügt die Ortsgemeinde Steinefrenz als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den beschränkt öffentlichen Verkehr (§ 3 Nr.3b LStrG), nämlich den Fußgängerverkehr:

 

1.    Verbindungsweg Schulstraße – Am Wetzbach

Flur 3, Flurstück 171/0 (im Plan Anlage 2  grün mit rotem Rand dargestellt)

2.    Verbindungsweg Im Weidenbusch – Am Steinchen

Flur 6, Flurstück 248/0 (Im Plan Anlage 1 grau mit rotem Rand dargestellt)

3.    Verbindungsweg Am Steinchen - Aussenbereich

Flur 6, Flurstück 233/0 (Im Plan Anlage 1 blau mit rotem Rand dargestellt)

4.    Verbindungsweg Im Weidenbusch - Friedhofsweg

Flur 6, Flurstück 200/0 (Im Plan Anlage 1 orange mit rotem Rand dargestellt)

5.    Verbindungsweg Friedhofsweg - Hauptstraße

Flur 6, Flurstück 182/0 (Im Plan Anlage 1 grün mit rotem Rand dargestellt)

6.    Kinderspielplatz

Flur 6, Flurstück 111/4 tw, 111/3 tw (im Plan Anlage 2  gelb mit rotem Rand dargestellt)

7.    Kinderspielplatz

Flur 6, Flurstück Flur 6, Flurstück 245/0 (im Plan Anlage 1  braun dargestellt)

Die entsprechenden Pläne - Anlage 1 und 2 - sind Bestandteile der Vorlage und können im Nebengebäude VG-Werke, Gerichtsstraße 3, 1. Stock eingesehen werden.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

12

Davon stimmberechtigt

12

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

Ratsmitglied Sebastian Mohring ist ab TOP 2 anwesend.

 

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß
§ 10 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)

 

A.) Begründung des Abrechnungsgebiets

§ 10 a Abs.1 KAG - neuste Fassung vom 5. Mai 2020 - sieht generell vor, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zu begründen ist. Die Begründung ist der Satzung beizufügen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Ortsgemeinde um zwei Abrechnungsgebiete:

Abrechnungsgebiet 1: „Ortslage“

Abrechnungsgebiet 2: „Bahnhof“

 

Auf die Begründung in der Anlage wird Bezug genommen. Die Veröffentlichungen folgen gesondert.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

B.) Festsetzung des Gemeindeanteils

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Der Gemeindeanteil ist in der Satzung festzulegen. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist und beträgt mindestens 20 v.H.

Das OVG Rheinland-Pfalz billigt der Gemeinde einen Ermessensspielraum von +/- 5 v.H. zu. Der Rechnungshof lässt einen Gemeindeanteil von höchstens 30 v.H. zu.

Bei der Abrechnungseinheit Ortsgebiet Steinefrenz handelt es sich um ein Gebiet, in dem lediglich ein sehr geringer Durchgangsverkehr mit überwiegend Anliegerverkehr herrscht. Der Haupt-Durchgangsverkehr wird über klassifizierte Straßen abgewickelt.

 

Bei dem Abrechnungsgebiet „Bahnhof“ handelt es sich unseres Erachtens um ein Gebiet mit fast reinem Anliegerverkehr und nur ganz geringem Durchgangsverkehr. Der Fahrverkehr wird ausschließlich über klassifizierte Straßen abgewickelt. Beim Fußgängerverkehr ist ebenfalls von fast reinem Anliegerverkehr auszugehen. Fußgängerdurchgangsverkehr liegt so gut wie nicht vor.

 

Die Verwaltung empfahl den Gemeindeanteil für beide Abrechnungsgebiete auf 20 v.H. festzusetzen.

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz entschied sich mit Blick auf ein ausgewogenes Verhältnis der Belastung zwischen der Ortsgemeinde und Grundstückseigentümern den Gemeindeanteil für beide Abrechnungsgebiete auf 25 v.H. festzusetzen.

 

Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt für das

Abrechnungsgebiet 1= „Ortslage“         25 v.H.

Abrechnungsgebiet 2= „Bahnhof“          25 v.H.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

C.) Festsetzung des Beitragsmaßstabs

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksgröße und dem Maß und der Art der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das OVG sieht den sogenannten Vollgeschossmaßstab oder den Maßstab nach den Geschoßflächen vor. Weiterhin muss eine Tiefenbegrenzung in der Satzung festgelegt werden.

Der Zuschlag je Vollgeschoss wird auf 30 v.H. und der Artzuschlag für gemischt genutzte Grundstücke wird auf 10 v.H. und bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken auf 20 v.H. festgesetzt. Die Tiefenbegrenzung für Grundstücke innerhalb der Ortslage (§ 34 Baugesetzbuch) wird auf 50 m festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

D.) Festlegung der Zahlungstermine

Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind 1 Monat nach Bekanntgabe zu zahlen, soweit durch den Bescheid nicht eine abweichende Fälligkeit festgesetzt wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

E.) In Kraft treten der Satzung

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen tritt zum 1.Januar 2022 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

F.) Satzung

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten und als Anlage beigefügten Satzungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; hier: Satzungsbeschluss nach § 24 Abs.1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

 

Sach- und Rechtslage:

Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Satzung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach   § 10 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelungen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.

Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemeinden insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinefrenz beschließt daher gem.
§ 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten und als Anlage beigefügten Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzunehmen (Satzungsbeschluss) mit einer textlichen Ergänzung, die in der finalen Fassung berücksichtigt wird.

Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.   

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

13

Davon stimmberechtigt

13

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

Ortsbürgermeister und Gemeinderat bedankten sich abschließend herzlich bei Frau Bader und Herrn Dommermuth für die Beratung in den letzten Monaten und das Beantworten der heutigen Fragen sowie insgesamt für die gute Zusammenarbeit bei diesem Thema.

 

TOP 4:
Wahl eines/einer weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Auf Vorschlag aus dem Gemeinderat wird Ralf Schmidt von den Ratsmitgliedern in geheimer Wahl zum weiteren (3.) Beigeordneten gewählt. Der Ortsbürgermeister gratuliert Ralf Schmidt herzlich zur Wahl, freut sich auf die noch engere Zusammenarbeit und ernannte und vereidigte ihn nach dem dafür vorgesehenen Verfahren.

 

TOP 5:
Bildung der Ausschüsse (Hauptausschuss, Liegenschafts- und Bauausschuss, Ausschuss für Dorfentwicklung und Bürgerschaftliches Engagement

 

Mit Blick auf die im Dezember 2021 verabschiedete und am 14. Januar 2022 im Mitteilungsblatt der VG Wallmerod veröffentlichte neue Hauptsatzung wurden die Ausschüsse neu gewählt.

 

Die Zusammensetzung wird auf der Homepage der Gemeinde unter www.steinefrenz.de veröffentlicht.

 

TOP 6:

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

Der Ortsbürgermeister informiert

  • zu Rückschnitt-/Mulcharbeiten, die bis Ende Februar 2023 erforderlich werden und
  • zum Termin „Aktion Saubere Landschaft“: 9. April 2022 (bitte vormerken!).

 

TOP 7:

Verschiedenes

 

Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass am Parkplatz des Kindergartens weiterhin nicht gekehrt ist. Der Ortsbürgermeister wird das Thema lösen.

Angesprochen auf Entwicklungen rund um den Bahnhof verweist der Ortsbürgermeister auf die Vielzahl laufender Verfahren, denen er aktuell weder vorgreifen kann noch möchte.

 

Ende: 19.40 Uhr

 

gez. Michael Hannappel

 Ortsbürgermeister

Ausfertigungen:

·         Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod

·         Ortsbürgermeister

·         Ortsgemeinderat (ausschließlich pdf)