Niederschrift Zur Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz am 25. Oktober 2022


Sitzungsbeginn: 18.30 Uhr


Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass der Gemeinderat form- und fristgerecht zur Sitzung eingeladen wurde.

 

Anwesend: Michael Hannappel (Ortsbürgermeister), Guido Kingen (1. Beigeordneter), Dr. Harald Leyser (Beigeordneter), Ralf Schmidt (Beigeordneter), Christoph Hoffmann, Udo Herz, Ingrid Fischer, Tanja Metternich, Andreas Becker, Thomas Fasel, Andreas Höhler

 

Abwesend: Janina Gabelin, Sebastian Mohring

 

Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung um die Punkte „Ergänzungssatzung Kölsberg“ (TOP 7) und „Einvernehmen nach § 36 BauGB“ (TOP 8) zu ergänzen.

 

I.    Öffentlicher Teil

 

1.  Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister berichtet zu wesentlichen Sachständen, u.a.

  • Anwesen Schulstraße 12 - Fortsetzung: Das Vorkaufsrecht ist ausgeübt; am 8. Juli 2022 ist ein Widerspruch des Käufers (vertreten durch einen Rechtsanwalt eingegangen) eingegangen. Die Begründung des Widerspruchs, die bis Mitte September 2022 erfolgen sollte, steht – trotz Erinnerungen der Verwaltung – noch aus.
  • Bebauungsplan „Wetzbach III“: Die Frist zur 1. Offenlage ist abgelaufen. Es sind von rund 20 Stellungnahmen eingegangen. Diese werden aktuell durch das Planungsbüro Brüll ausgewertet und aufbereitet. Nach erster Durchsicht scheinen keine „Showstopper“ zu erwarten. Es bleibt aber die intensive Auswertung abzuwarten.

  • Fitnesspfade (Trimm-Dich): Ein Besprechungstermin mit dem Büro RU-Plan ist jetzt gefunden. Freitag, 11.11.2022, 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
     
  • Zum Thema „Windkraft/Photovoltaik (Dick Heck)“: Die Erkundungen dauern weiter an. Die Lage des potenziellen Gebietes ist komplex.
     
  • Verwertung Bahnhofstr. 1a (Scheunengrundstück): Der Vorgang liegt zur Beurkundung beim Notariat. Der Termin steht noch aus.
     
  • Anknüpfend an die August-Sitzung berichtet der Ortsbürgermeister, dass die Verwaltung aktuell dabei ist, die Endabrechnungen für die Erschließung der Straße „Am Wetzbach“ zu fertigen. Alle Grundstückseigentümer sind nunmehr von der Verwaltung informiert, Ablösevereinbarungen sind übersandt. Die Verwaltung bietet allen Betroffenen - nach Vereinbarung - Gesprächstermine an. Sie ist dazu u.a. am 2.11.2022 im DGH Brencede vor Ort.
     
  • Zu den Energieeinsparmaßnahmen im DGH Brencede nimmt der Ortsbürgermeister Bezug auf die Darstellung im Mitteilungsblatt vom 14.10.2022. Der Ortsbürgermeister dankt Elke und Andreas Becker für die Umsetzung im DGH Brencede.
     
  • Die Verwaltung plant die Einführung des Ratsinformationssystems in den Ortsgemeinden für das Jahr 2023. Der genaue Zeitplan ist noch nicht bekannt.
     
  • Zu den beabsichtigten „Biodiversitätsmaßnahmen“ soll zeitnah mit der Beschaffung und dem Anbringen von Brut- und Nistkästen begonnen werden.
     
  • Einwohner aus Frenz spenden den Weihnachtsbaum für den Backesplatz. Dafür herzlichen Dank! Dem Ortsbürgermeister ist es ein Anliegen, dass auch in diesem Jahr ein Baum gestellt und - wie üblich mit Zeitschaltuhr ausgestattet - einige Stunden leuchtet. Gerade in der aktuellen Lage ist es wichtig, sich auch daran erfreuen zu können und sich das „Herz etwas erwärmen zu lassen“. Guido Kingen wird den Aufbau - wie in den letzten Jahren - koordinieren. Danke dafür!
     
  • Rückblick Kirmes: Die Rückmeldungen aus dem Dorf sind durchaus positiv. Kritisch gesehen wird die „Biersorte“. Hier wird angeregt, in Zukunft ausschließlich auf regionale Produkte zu setzen. Kurze Anmerkung: Das wird ergebnisoffen geprüft; jedoch bleibt festzuhalten, dass die aktuelle Brauerei ein verlässlicher Spendenpartner der Kirmesjugend ist. Andere Brauereien tun sich da deutlich schwerer. Auch der Verlauf des Umzugs wird überdacht werden. Ansonsten nochmals ein besonderer Dank an unsere Kirmesjugend!
     
  • Der Feldweg in Verlängerung der Brunnenstraße in Richtung Kölsberg ist abgängig. Hier werden Maßnahmen geprüft.
     
  • Leider ist auch in diesem Jahr nach Durchführung der Feldarbeiten teilweise festzustellen, dass Flächen der Gemeinde wie Wegeflächen, Gräben u.a. in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Der Ortsbürgermeister klärt mit der Verwaltung wie diesem (jahrzehntelangen) Missstand abzuhelfen ist.

 

2. Auftragsvergabe „Sanierung Friedhofsmauer/Treppenanlage“

Eine Firma hat mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zum Ablauf der Angebotsfrist lag der Verhandlungsleitung der Verwaltung im Eröffnungstermin am 17.10.2022, 11:00 Uhr ein Angebot in schriftlicher Form vor.

Die Bindefrist endet am 18.11.2022.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Ergebnis der Angebotsauswertung der Verwaltung:

  • Die Firma Heldt und Holzbach, Hauptstraße 8, 56414 Berod bei Wallmerod hat das gesamtwirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

  • Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel:

Firma

Angebotspreis

1.Firma Heldt und Holzbach, aus Berod

92.050,96 €

Gegen eine Vergabe an die Firma Heldt und Holzbach,  Hauptstraße 8, 56414 Berod bei Wallmerod  bestehen keine Bedenken.

Der Ortsgemeinderat vergibt den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Heldt und Holzbach aus Berod gemäß Angebot vom 17.10.2022 zu einem Betrag von 92.050,96 € (brutto).

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

3. Anpassung der Hebesätze der Realsteuern/Hundesteuern ab dem Haushaltsjahr 2023

Der Ortsbürgermeister nimmt Bezug auf die umfassenden Informationen im Vorfeld der Sitzung und fasst die Hintergründe nochmals ausführlich zusammen.

Ausgangspunkt ist das neue Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz (LFAG), das infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zwingend neu zu fassen war. Der bisherige kommunale Finanzausgleich war verfassungswidrig. Das Land hat nun eine Neuregelung vorgelegt, die eine Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze der Realsteuern (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) vorsieht.

Wichtig: Diese Nivellierungssätze werden vom Land festgelegt. In einem komplizierten Verfahren ergeben sich die sogenannten "Steuerkraftmeßzahlen". Diese sind wichtig bei der Berechnung von Umlagen, Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen.      

Herausforderung: Die Nivellierungssätze steigen und die Hebesätze der Ortsgemeinden (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) sind an den Nivellierungssätzen auszurichten. Die Nivellierungssätze sind von der Höhe her "Mindesthebesätze". Dies bedeutet in der Umsetzung, dass die Hebesätze der Ortsgemeinden mindestens so hoch sein müssen, wie die Nivellierungssätze festgesetzt sind.                                        

Das Land bewertet niedrigere Festsetzungen so, dass die eigenen Einnahmequellen der Ortsgemeinden als nicht ausgeschöpft gelten und dann Zuweisungen und Zuschüsse zukünftig nicht mehr beantragt werden können oder gar bereits gewährte Zuwendungen unter Umständen sogar zurückgefordert werden. In der Umsetzung der geplanten Änderung des LFAG Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass die Ortsgemeinden entsprechend handeln müssen. Hier besteht, auch nach den Vorgaben des Kreises kein Handlungsspielraum.

Die Nivellierungssätze ab 2023:

Grundsteuer A:               345 %
 Grundsteuer B:               465 % 
 Gewerbesteuer:              380 % 

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beschließt die neu ab 2023 geltenden Nivellierungssätze als Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2023. Die Festsetzung erfolgt in der Haushaltssatzung im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

 Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

Ergänzend werden die Hundesteuersätze angepasst, die jahrelang stabil waren, obwohl hier einiges in Infrastruktur, wie z.B. die Hundekotbeutelstationen, investiert wurde. Die neuen Sätzen sind auch im VG-Vergleich angemessen und nicht überzogen.

 

Hebe-

sätze

erster Hund

zweiter Hund

weiterer Hund

erster gef. Hund

zweiter gef. Hund

weiterer gef. Hund

bisher €

40,00

54,00

60,00

450,00

650,00

750,00

neu €

40,00

60,00

80,00

500,00

700,00

800,00

 

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beschließt die Anpassung der Hundesteuersätze.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

4. Informationen über die Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes

Der Ortsbürgermeister berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Jenseits der Fragen, die die VG betreffen, ist für die Ortsgemeinde von Bedeutung, dass der Kostendeckungsgrad zum DGH Brencede (rund 60 %) nicht zu beanstanden ist. Eine Anregung betrifft die Anpassung der Friedhofsgebührensätze. Hier sind Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat einvernehmlich der Auffassung, dass in der aktuellen Lage nicht auch noch diese Gebühren angepasst, sprich erhöht, werden. Das Thema wird zu gegebener Zeit neuerlich betrachtet werden.

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz nimmt den Bericht des Ortsbürgermeisters zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

5. Informationen zur Gründung eines Forstzweckverbandes

Hierzu nimmt der Ortsbürgermeister Bezug auf die umfassenden Informationen im Vorfeld der Sitzung, die er nochmals zusammenfasst:

  • Forstzweckverbände sind Zweckverbände im Sinne des Zweckverbandsgesetzes. Durch Satzung wird die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder geregelt.

  • Nach § 30 LWaldG bedeutet das, den Zusammenschluss der einzelnen Forstbetriebe der Körperschaften zu einem einzigen Forstbetrieb mit

    - einem gemeinsamen mittelfristigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) und
    -   einem gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsplan sowie
    - einer Satzung zur Aufteilung der Finanzen und Festlegung Aufgabenwahrnehmung

 

Es bedeutet nicht:

  • Aufgabe des Waldeigentums oder des Bezugs zum eigenen Wald für das jeweilige Mitglied,

  • Verlust der Nachhaltigkeit im eigenen Wald (konkrete Naturalbuchführung erfolgt weiterhin für jedes Mitglied separat),
     
  • Verzicht auf selbständige Verpachtung der Jagd bzw. die Einnahmen aus Jagdpacht.

Für die Gründung eines Forstzweckverbands spricht

  • Senkung der Fixkosten,
     
  • Vereinfachung der Verwaltung/Buchführung,
     
  • Steuerrechtliche Sicherheit,
     
  • Personalstruktur optimieren und Kosten reduzieren,
     
  • Verkehrssicherung über VG schneller und effizienter,
     
  • Förderungen können einfacher und manche sogar überhaupt erst in Anspruch genommen werden,
     
  • Ausschreibungen müssen nicht mehr über das Forstamt laufen.

 

Grundlage für einen Forstzweckverband ist eine Satzung. Die Satzung regelt neben den lenkenden Organen auch die Aufteilung von Kosten und Einnahmen auf die Mitglieder. Sie regelt welche Tätigkeiten vom Forst wahrgenommen werden und welche bei den Ortsgemeinden verbleiben.

Der gesamte Prozess der Einrichtung und Gründung dauert rund 2 Jahre, so dass Vorarbeiten erforderlich sind, für die die Förster ein erstes Mandat benötigen.

 

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz gibt hiermit eine Absichtserklärung für den Beitritt der Ortsgemeinde Steinefrenz in einen Forstzweckverband ab, so dass die Förster Günter Müller und Dominic Kühner das Konzept für die Umsetzung der Gründung eines neuen Forstzweckverbandes weiter betreiben können.

Überdies nimmt der Ortsgemeinderat Steinefrenz die Überlegungen zur Gründung eines Forstzweckverbandes in der VG Wallmerod zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Ortsbürgermeister, die weiteren Schritte zu mandatieren sowie sachbezogen zum Fortgang zu informieren.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

6. Annahme von Zuwendungen/Spenden

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz nimmt die Sachspenden zur Kirmestombola von der Fa. Grammel/Quirmbach über 330,00 Euro zugunsten der Heimatpflege/Kirmes an und dankt herzlich.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

 

7. Ergänzungssatzung Kölsberg

Im Zuge der Ausführung der Ergänzungssatzung hat sich gezeigt, dass die innere Durchgrünung so nicht umgesetzt werden kann. Es handelt sich hierbei um keine landespflegerische Festsetzung, so dass diese problemlos herausgenommen werden kann.

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz fasst daher folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beabsichtigt die Ergänzungssatzung dahingehend zu ändern, dass die innere Durchgrünung ersatzlos herausgenommen wird. Die Änderung wird bei der nächsten erforderlichen Änderung mit umgesetzt. Ein eigenständiges Verfahren ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

1

Stimmenthaltungen

0

 

8. Einvernehmen nach § 36 BauGB

Zum Waschpark Steinefrenz liegt ein Bauantrag für eine Werbetafel vor. Der Ortsbürgermeister zeigt dem Ortsgemeinderat die Planungsunterlagen und trägt aus dem Antrag vor. Die Tafel soll keine Neonfarben enthalten, sondern in Schwarz- und Weiss-Nuancen gehalten sein.

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

1

 

9. Verschiedenes

  • Am DGH Brencede wird ein Elektromobilitätsladepunkt eingerichtet. Die Ortsgemeinde hat an einer gemeinsamen Fördermaßnahme mit anderen Ortsgemeinden der VG Wallmerod teilgenommen. Die Vorbereitung der Beschaffung läuft.

  • Die Spielplatzprüfung ergab keine gravierenden Mängel. Damit zahlt es sich aus, dass die Ortsgemeinde seit Jahren immer wieder in den Unterhalt und die Ausstattung investiert. Der Ortsbürgermeister dankt Christoph Hoffmann, der zuletzt eine Reihe von Arbeiten ausgeführt hat und auch jetzt einen Punkt erledigen wird.
     
  • Zur Organisation der Kinderfastnacht 2023 gibt es ein interessiertes Team. Der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete Ralf Schmidt werden sich recht zeitnah mit diesen Interessierten treffen.

 

Sitzungsende: 20.15 Uhr

gez. Michael Hannappel, Ortsbürgermeister

 

Ausfertigungen: Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Ortsbürgermeister, Ortsgemeinderat - Öffentlicher Teil (pdf)