Niederschrift Zur Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz am 28. Februar 2022

 

Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr

 

Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass der Gemeinderat form- und fristgerecht zur Sitzung eingeladen wurde.

 

Anwesend: Michael Hannappel (Ortsbürgermeister), Guido Kingen (1. Beigeordneter), Dr. Harald Leyser (Beigeordneter), Ralf Schmidt (Beigeordneter), Christoph Hoffmann, Udo Herz, Andreas Becker, Ingrid Fischer, Thomas Fasel, Andreas Höhler, Janina Gabelin

 

Abwesend: Tanja Metternich, Sebastian Mohring

 

Der Ortsbürgermeister stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.

 

Öffentlicher Teil

 

Vorbemerkung zu den TOP 1-3:

Die Entscheidungen zu TOP 1-3 dienen dazu, die Planungsrechte und -pflichten der Ortsgemeinde, so weit als möglich, zu sichern. Gerade die Ortsinnenentwicklung wird für die Ortsgemeinde in den nächsten Jahren ein wesentliches Thema bleiben/werden. Dabei gibt es häufig kurzfristige Optionen, die nicht alle einem Zustimmungsvorbehalt der Ortsgemeinde unterliegen. Das kann dazu führen, dass Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne der Allgemeinheit „verpasst“ werden.

Am Beispiel der aktuellen Entwicklung im Zuge einer öffentlich bekannt gemachten Zwangsversteigerung werden diese Aspekte überdeutlich.

Die zu TOP 1-3 getroffenen Entscheidungen tragen dem Rechnung, ohne positive  Entwicklungen zu behindern.

Die im Folgenden erwähnten Satzungen wurden bereits im Mitteilungsblatt vom 4. März 2022 veröffentlicht. Von einem neuerlichen Abdruck sehe ich daher ab.

 

TOP 1

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße/Am Kreuz“

Die Ortsgemeinde Steinefrenz strebt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße/Am Kreuz“ an.

Auf diese Weise soll § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch Rechnung getragen werden, wonach die Ortsgemeinde Bebauungspläne aufzustellen hat, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang wird auf § 1 Absatz 5 und Absatz 6 sowie § 1a Baugesetzbuch verwiesen.

 Der vorläufige Planbereich sieht wie folgt aus:

 

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.

 

Das Bebauungsplanverfahren trägt die Bezeichnung „Schulstraße/Am Kreuz“. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz stimmt der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße/Am Kreuz“ zu.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung über eine Veränderungssperre zur Sicherung für den Planbereich „Schulstraße/Am Kreuz“

Der Gemeinderat kann auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches eine Veränderungssperre erlassen.

Die Veränderungssperre hat die Aufgabe, einen in der Entstehung begriffenen Bebauungsplan davor zu schützen, dass bis zum Eintritt seiner Rechtswirksamkeit vollendete Tatsachen geschaffen werden, die seiner Verwirklichung entgegenstehen.

 

Um die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes nicht zu gefährden, ist es planungsrechtlich zwingend erforderlich, auf das Sicherungsinstrument einer Veränderungssperre zurückzugreifen. Hiermit können Negativentwicklungen unterbunden werden, ohne dass positive Entwicklungen blockiert werden.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beschließt die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

Die beschlossene Satzung wurde im Mitteilungsblatt vom 4. März 2022 veröffentlicht.

 

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts

Die Ortsgemeinde Steinefrenz beabsichtigt, eine Satzung zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Baugesetzbuch zu erlassen.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz beschließt die Satzung über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder einschl. Vorsitzender

13

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder

11

Davon stimmberechtigt

11

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen

0

 

Die beschlossene Satzung wurde im Mitteilungsblatt vom 4. März 2022 veröffentlicht.

 

TOP 4

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Bahnhof „Tempo 50“ – Ortsteil „Bahnhof“: Der Ortsbürgermeister berichtet nochmals knapp zum Ergebnis. Die entsprechenden Schilder an der L 317 werden demnächst vom LBM gesetzt werden. Überdies wird die Polizei die Geschwindigkeiten kontrollieren, so wie es die VG Wallmerod bereits im Mitteilungsblatt vom 25. Februar dargestellt hat.

Zu den Abstimmungen zur KiTa mit Weroth/Dreikirchen ist kurzfristig ein Termin vorgesehen. Zur Erinnerung: Das Bistum hatte in einer Videokonferenz im Oktober 2021 starke Einschnitte seines finanziellen Beitrags bei Baumaßnahmen in allen KiTas angekündigt. Dies wurde in einer weiteren Videokonferenz mit den Ortsgemeinden Steinefrenz, Weroth und Dreikirchen im Dezember 2021

konkret auch für die KiTa Sonnenau bestätigt.

Erhaltungsarbeiten „Friedhofsweg“ und „Brücke Brückweg“: Die Arbeiten am „Friedhofsweg“ sollen in den nächsten Wochen ausgeführt werden. Die Planungen zur Brücke sind erwartungsgemäß recht komplex und dauern an.

Die Baumaktion der Spvgg. ist beendet. Die Abstimmungen mit der Spvgg. und dem Forst sind abgeschlossen. Wie schon 2019 beschlossen wird ein schattenspendender Baum auf dem Spielplatz gepflanzt werden. Der Spvgg. auch an dieser Stelle herzlichen Dank für die Aktion!

Die Planungen zum Ruhewald laufen. Derzeit werden die forstlichen Aspekte abgestimmt.

Flächennutzungsplanung: Dazu hattte der Ortsbürgermeister schon mehrfach berichtet. Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren. Der Ortsbürgermeister wird die Unterlagen prüfen und ggf. innerhalb der Frist, 31. März 2022, eine Stellungnahme abgeben.

Zum Austausch der Beleuchtung in der Halle sind technische Fragen aufgekommen, die zunächst geklärt werden müssen. Daher verzögern sich die Arbeiten.

Zur Vorrangfläche „Windenergie“ in der „Dick Heck“ laufen Abstimmungen mit verschiedenen Akteuren. Der Ortbürgermeister wird hier durch die Klimaschutzmanagerin der VG Wallmerod, Frau Braun, unterstützt. Er wird dazu weiter berichten.

 

TOP 5:

Verschiedenes

Ein Ratsmitglied bittet darum, zur Kirmes die Beschaffung tragfähiger „Böcke“ zu verfolgen. Dies ist veranlasst.

 

Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst: Die Ortsgemeinde wird versuchen, eine Grundstücksfläche zu erwerben. Die Einzelheiten sind nicht veröffentlichungsfähig.

 

Ende: 20.00 Uhr

 

gez. Michael Hannappel

 Ortsbürgermeister

Ausfertigungen:

  • Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod
  • Ortsbürgermeister
  • Ortsgemeinderat (ausschließlich pdf)