GESAMTE NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz
am Mittwoch, 27.11.2024, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Brencede in Steinefrenz
Anwesenheiten
Vorsitz:
Hannappel, Michael
Beigeordnete:
Dr. Leyser, Harald
Schmidt, Ralf
Mitglieder:
Becker, Andreas
Goldhausen, Daniel
Kingen, Guido
Malm, Michele
Metternich, Patrick
Schuth, Frank
Dr. Weyandt, Ralph
Zirfas, Michael
Von der Verwaltung:
Es fehlen entschuldigt:
Gabelin, Janina
Metternich, Tanja
Die Ratsmitglieder sowie die Beigeordneten sind vom Bürgermeister der Ortsgemeinde Steinefrenz mit Schreiben vom 21.11.2024 zu der Sitzung eingeladen worden.
Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung wurden im Mitteilungsblatt vom 15.11.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Ortsbürgermeister Michael Hannappel eröffnet die Sitzung und begrüßt die Sitzungsteilnehmer. Er stellt fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und aufgrund der Zahl der erschienenen Ratsmitglieder Beschlussfähigkeit besteht.
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor. Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters wird die Tagesordnung einstimmig um den TOP 1b „Annahme von Zuwendungen“ ergänzt.
Folgende Tagesordnung ist Gegenstand der Sitzung:
Tagesordnung
Top |
Öffentlicher Teil |
Nummer |
1 |
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
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2 |
Beratung und Beschlussfassung über eine Hebesatzsatzung für die Realsteuerhebesätze ab dem Erhebungszeitraum 01.01.2025 |
VL-7/2024 |
3 |
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verbandsordnung Forstzweckverband |
VL-8/2024 |
4 |
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie Entlastung gemäß § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz |
VL-9/2024 |
5 |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung des Rohrdurchlasses „Wickwiese“ |
VL-10/2024 |
6 |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen zur Ertüchtigung des Notfalltreffpunktes „DGH Brencede“ |
VL-11/2024 |
7 |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen und eines Rahmenvertrages zur Ertüchtigung von Wirtschaftswegen/Gräben |
VL-12/2024 |
8 |
Verschiedenes |
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Top |
Nichtöffentlicher Teil |
Nummer |
9 |
Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten |
VL-13/2024 |
Sitzungsverlauf
Öffentlicher Teil
1 |
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
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Ortsbürgermeister Hannappel stellt die aktuellen Entwicklungen zu verschiedenen Themen vor.
- Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wirft ihre Schatten voraus. Sie findet wegen der Kappensitzungen der Frauengemeinschaft im Gebäude der FFW statt. Das ist mit der FFW und der VG abgestimmt. Erste freiwillige Helferinnen und Helfer haben sich gemeldet. Wer Interesse am Helfen hat, mag sich beim Ortsbürgermeister melden. „Update Ruhewald Neue Zeit“: Eine Beisetzung hat bereits stattgefunden, sechs weitere Partnergrabstellen sind veräußert. Das Zusammenspiel mit Markus Trenk als Verwaltungshelfer und die Abrechnungen der Ortsgemeinde mit den Kunden über die Verbandsgemeinde sind sehr gut angelaufen.
- „Unser Dorf hat Zukunft“: Die Ehrung fand am 10.10.2024 statt. Ortsbürgermeister und 1. Beigeordneter nahmen teil.
- „Trimm-Dich (Frenz fit)“: Das Preisgeld der Kreisverwaltung zu „Unser Dorf hat Zukunft“ und eine Spende der NASPA-Stiftung, s.o., jeweils über 2.000,00 Euro, sind eingegangen und stehen dem Projekt zur Verfügung, so dass wir im Jahr 2025 loslegen können.
- „Schulstraße 12“: Die Gespräche mit einem potenziellen Investor dauern an, eine Vermessung, auch der Höhen, hat stattgefunden, die Räumung der Gebäude ist vom Ortsbürgermeister veranlasst. Erste Grobskizzen nehmen Form an. Stand heute: vorsichtiger Optimismus, dass sich im ersten Halbjahr 2025 Verlässliches tut.
- „Starkregenkonzept - Baugebiet Wetzbach III“: Das Konzept liegt bei der SGD Nord. Eine verbindliche Auskunft steht noch aus.
- „Brücken“ (Grabendurchlass „Dahlener Bach“ / „Zehnhäuser Weg“): Der Ortsbürgermeister musste den Übergang „Dahlener Bach“ sperren. Die Verwaltung hat drei Angebote zur Sanierung eingeholt. Dazu unter TOP 5 mehr.
„Zehnhäuser Weg“: Der Zustand des Unterbaus der Brücke macht Sanierungsarbeiten erforderlich. Es fanden daher Ortstermine statt, um die Alternativen zu besprechen. Derzeit laufen erste Planungsarbeiten, um Entscheidungsmöglichkeiten zu eruieren. Auf die Zuschussanträge können 75% der Kosten vermutlich durch Zuschüsse gedeckt werden. Der Ortsbürgermeister trifft im Haushalt 2025 Vorsorge. - „Aktion Stolperstein“: Der Ortsbürgermeister knüpft an seinen Bericht aus der letzten Sitzung an. Er hatte zwischenzeitlich Kontakt mit der Stiftung „Stolpersteine“. Diese hat die Konstellation aufgegriffen. Leider besteht dort ein langer zeitlicher Vorlauf. Stand jetzt ist mit einer Verlegung eines Stolpersteins im September 2025 zu rechnen. Der Ortsbürgermeister wird frühzeitig informieren.
- „Schöppings Wirtschaft“: Der Ortsbürgermeister hat Kontakt zum Grundstückseigentümer. Erste Maßnahmen hat dieser eingeleitet. Diese drohen nun wieder zu versanden. Der Ortsbürgermeister bleibt dran.
- „Rückschnitt Eisenbach“: Der Rückschnitt am Eisenbach ist erfolgt, im nächsten Jahr geht es weiter, ab der Brücke „Brückweg“ in Richtung Girod.
- „Glasfaserausbau“: Die Firma „Deutsche Glasfaser“ hat mitgeteilt, der Ausbau in Steinefrenz und den übrigen interessierten Ortsgemeinden in der VG Wallmerod sei wirtschaftlich nicht umsetzbar. Der Kooperationsvertrag aus dem März 2023 wurde (einvernehmlich) aufgehoben. Damit stehen wir bei diesem wichtigen Thema zunächst wieder am Anfang. Der Ortsbürgermeister wird das Thema für 2025 nochmals aufgreifen.
- Nächste Termine: Dorffrühstück (1.12.2024). Der Ortsbürgermeister wird zwischen 1. und 8. Dezember 2024 durch den 1. Beigeordneten Dr. Harald Leyser vertreten, da er sich selbst beruflich auf einer Dienstreise in Tokio befindet.
Unter TOP 1b „Annahme von Zuwendungen“ nimmt der Ortsgemeinderat die Spenden zugunsten
- der Heimatpflege Kirmes/Kirmesjugend über insgesamt 4.745 Euro gemäß Aufstellung der VG Wallmerod sowie
- des Projekts „Trimm-Dich (Frenz fit)“ der NASPA-Stiftung, auf Zuschussantrag des Ortsbürgermeisters, über 2.000 Euro
an.
Allen Spenderinnen und Spendern sei im Namen der Ortsgemeinde und der Kirmesjugend herzlich gedankt!
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n),
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
2 |
Beratung und Beschlussfassung über eine Hebesatzsatzung für die Realsteuerhebesätze ab dem Erhebungszeitraum 01.01.2025 |
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Mit Urteil vom 10.4.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das alte Bewertungsverfahren als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Aus diesem Grund erlies der Gesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz am 16.11.2019. Damit wurde eine Neubewertung der Grundstücke zum Stichtag 1.1.2022 erforderlich. Die hieraus errechneten Grundsteuermessbeträge gelten ab dem 1.1.2025, und damit wird ein neuer Veranlagungszeitraum geschaffen.
Mit Ablauf 31.12.2024 endet der aktuelle Veranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Hebesätze aus der Haushaltssatzung über den 1.1. hinaus erstmals seit 1964 nicht mehr gegeben ist. Die Folge ist, dass die Jahreshauptveranlagung erst nach dem Beschluss der Haushaltssatzung und damit einhergehend nach der Festsetzung der neuen Hebesätze erfolgen könnte. Deshalb empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz den Beschluss einer Hebesatzsatzung, welche zum 1.1.2025 in Kraft tritt und ihre Geltung bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde für das Jahr 2025 besteht. So kann die Jahreshauptveranlagung für die Bürger wie gewohnt im Januar ausgeführt werden und die Ortsgemeinde erlangt Rechtssicherheit im Hinblick auf die Festsetzungsvoraussetzungen.
Die Höhe der Realsteuerhebesätze im Satzungsentwurf bleiben für die Ortsgemeinde zum Vorjahr unverändert. Diese entsprechen den Nivellierungssätzen aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Steinefrenz beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Fassung vom 27.11.2024.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n)
0 Nein-Stimme(n)
0 Stimmenthaltung(en)
3 |
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Verbandsordnung Forstzweckverband |
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Mit Schreiben vom 12.4.2024 kündigte sich das örtliche Finanzamt mit einer Umsatzsteuersonderprüfung für den 21.5.2024 an.
Nach Aussage des beauftragten Umsatzsteuersonderprüfers gilt die Verbandsgemeinde Wallmerod als Pionier, worauf nun mehrere Verbandsgemeinden folgen, und ebenfalls im Begriff sind einen Forstzweckverband für die Waldbewirtschaftung zu gründen. Am Beispiel von Wallmerod will nun das Finanzamt die umsatzsteuerliche Würdigung solcher Betriebe vornehmen.
Die erste Einschätzung des Umsatzsteuersonderprüfers lautete wie folgt zusammenfassend:
1. Die Hingabe des Stammholzes stellt einen Leistungsaustausch dar, der entgeltlich erfolgen muss und aufgrund dessen auch Umsatzsteuer zu zahlen ist.
2. Die nachträgliche Kostenerstattung für Sachleistungen stellt ebenfalls ein Leistungsaustausch dar, der steuerbar ist.
3. Fraglich ist ebenso, ob die Personalgestellung ein steuerrelevanter Vorgang ist, da das Personal nach seiner Auffassung an einen Unternehmer gestellt wird, und auch keine Organschaft vorläge.
4. Aus den zuvor geschilderten Auslegungen, und aus der Tatsache heraus, dass die Ortsgemeinden noch das Eigentum der Waldflächen innehaben, sind die gemeindlichen Forstbetriebe weiterhin aufrecht zu erhalten.
Dieses vorläufige Prüfungsergebnis haben wir einem Steuerberater vorgelegt, welcher auch in Abstimmung mit dem Finanzamt nun die folgenden Änderungsvorschläge ausgearbeitet hat:
Zu 1) Die Hingabe des Stammholzes stellt dann kein Leistungsaustausch dar, wenn der Forstzweckverband die Aufgabe der Bewirtschaftung des Waldes in Gänze übertragen bekommt. Dann liegt eine reine Geschäftsbesorgung vor und kein Handel zwischen den Beteiligten. Hierzu bedarf es einer Anpassung der Verbandsordnung, in welcher zum einen die Aufgabenübertragung „in Gänze“ an den Forstzweckverband, zum anderen rein deklaratorisch die unentgeltliche Überlassung des Stammholzes für diese Zwecke festgehalten wird.
Sitzungsvorlage Ortsgemeinde Steinefrenz VL-8/2024 Seite 2 von 2
Zu 2) Diese Einbringung erledigt sich ebenfalls mit der zuvor benannten Form der Aufgabenübertragung „in Gänze“.
Zu 3) Die Personalgestellung
Hier ist zu differenzieren zwischen dem durch die Förster geleistetem Revierdienst und der Anstellung der
Waldarbeiter.
a) Der Revierdienst ist eine staatliche Aufgabe. Nach derzeitiger Rechtslage haben Dritte zu diesem zwischen den ör. Gebietskörperschaften entstehenden besonderen Beziehungsgeflechts kein Zugang, d.h. der Revierdienst kann nur staatlich erfolgen – es fehlt die Unternehmereigenschaft.
b) Die Personalgestellung der Waldarbeiter seitens der Verbandsgemeinde als Anstellungskörperschaft, ehemals an die einzelnen Forstbetriebe und nun an den Forstzweckverband findet ebenfalls außerhalb des Marktgeschehens und außerhalb einer wirtschaftlichen Betätigung statt, solange keine Leistungen an Dritte erbracht werden.
Zu 4) Wenn die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden auch nach endgültiger Prüfung noch fortbestehen müssen, so resultiert dies aus der vertraglichen Bindung über die Verbandsordnung, und nicht auf Basis der Eigentumsverhältnisse. Dies ist noch abschließend zu prüfen.
Eine weitere Einlassung erreichte uns vom zuständigen Forstamt Rennerod und von der Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz als zuständige Behörde für das Zuwendungswesen im Bereich Forsten.
Diese lautete wie folgt:
„Durch die Gründung eines Forstzweckverbandes (FZV) geht der Wald des jeweiligen Zuwendungsempfängers in den Besitz des FZV über. Der Förderzweck verbleibt, sofern nicht vertraglich anders geregelt, beim Zuwendungsempfänger. Dies Bedeutet, dass entstehende Kosten für die Kultursicherung grds. vom Zuwendungsempfänger und nicht vom FZV Wallmerod getragen werden
müssen. Sollten dagegen die Förderprojekte und damit auch die Verpflichtung den Förderzweck zu erreichen an den FZV übertragen werden, steht künftig an der Stelle der Ortsgemeinde der FZV. Dies muss der bewilligenden Stelle mitgeteilt werden.“
Auch hier lautet die Empfehlung der Zentralstelle für Forsten dies in der Verbandsordnung zu regeln, damit der Umgang mit den Förderflächen und den damit einhergehenden Kosten der Kultursicherung und der Zahlungsverantwortung bei Rückforderungen nach dem Nichterreichen des Förderziels klar geregelt ist.
Aus diesem Grund wird der § 12 „Zuwendungen“ mit dem folgenden Absatz ergänzt:
(2) Für vor dem Gründungszeitpunkt beantragte Zuwendungen der Verbandsmitglieder des Forstzweckverbandes tritt der Forstzweckverband an die Stelle des ursprünglichen Antragstellers und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten aus der ursprünglichen Bewilligung.
Im entsprechenden Entwurf der geänderten Verbandsordnung sind die Anpassungen gelb markiert. Er ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die Gemeinde stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Verbandsordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n),
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
4 |
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie Entlastung gemäß § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz |
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Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Steinefrenz zum 31.12.2019 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Hinweis:
Der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten (sofern sie den Ortsbürgermeister im Laufe des Haushaltsjahres 2019 vertreten haben) dürfen an der Abstimmung nach § 22 GemO nicht teilnehmen.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das Ratsmitglied Andreas Becker.
Beschluss:
a) Feststellungsbeschluss
Nach Kenntnisnahme des Berichts der Rechnungsprüfer (Anlage) über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Steinefrenz wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt.
b) Entlastungsbeschluss
Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Steinefrenz sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wallmerod wird für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten des Jahres 2019, Guido Kingen und Dr. Harald Leyser, stimmen gemäß § 22 GemO nicht mit ab.
8 Ja-Stimme(n),
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
5 |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung des Rohrdurchlasses „Wickwiese“ |
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Das Bauwerk befindet sich im nordwestlichen Teil der Ortsgemeinde Steinefrenz und überführt einen Wirtschaftsweg über den Dahlener Bach.
Aufgrund des ausgeprägt schadhaften Bauwerkszustandes und der daraus resultierenden Setzungen im Fahrbahnbelag musste der Wirtschaftsweg im Vorfeld für den Verkehr gesperrt werden.
Im Zuge des Ersatzneubaus wird das vorhandene Bauwerk abgebrochen und durch einen neuen Rohrduchlass aus Betonfertigteilen mit vergrößertem Durchflussquerschnitt ersetzt. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden neue Geländer in den Bankettbereichen montiert. Der Fahrbahnbelag wird anschließend in Asphaltbauweise wiederhergestellt.
Es wurden drei Firmen per Email zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Angebote wurden eingereicht.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
•Die Firma Galabau Quarta aus 56412 Nentershausen hat das gesamtwirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
•Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.
Preisspiegel:
Firma |
Angebotspreis |
1. Firma Galabau Quarta |
28.900,00 € |
2…. |
33.596,90 € |
3…. |
-- |
Gegen eine Vergabe an die Firma Galabau Quarta aus 56412 Nentershausen bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Steinefrenz vergibt den Auftrag zur Durchführung der angefragten Leistungen an die Firma Galabau Quarta aus Nentershausen gemäß Angebot vom 9.9.2024 zu einem Betrag von 28.900,00 EUR (brutto).
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n),
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
6 |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen zur Ertüchtigung des Notfalltreffpunktes „DGH Brencede“ |
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1. Unterhalt / Investive Maßnahmen beauftragen
Der Westerwaldkreis hat sich zur Aufgabe gemacht, die Krisen- und Katastrophenschutzvorsorge zu intensivieren. Dazu werden inhaltliche Konzepte auf Kreisebene erarbeitet, die teilweise auch schon beschlossen sind. Auch die Verbandsgemeinde Wallmerod hat dazu Schritte eingeleitet.
Hintergrund für all diese Überlegungen sind die Erfahrungen in und um die Ahrflut im Juli 2021.
Eine Erkenntnis aus dem Flutereignis - und Gegenstand des hiesigen Themas - ist, die Feuerwehrstrukturen und die sonstigen Hilfsstrukturen vor Ort zu entflechten und zu stärken.
So müssen die Ortsgemeinden von den FFW-Gerätehäusern unabhängige Notfalltreffpunkte einrichten. In Steinefrenz ist das das DGH Brencede. Diese Notfalltreffpunkte sind zu diesem Zweck zu ertüchtigen. Der Westerwaldkreis hat zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden ein Zuwendungsprogramm aufgelegt.
Zur Einrichtung von Notfalltreffpunkten kann jede Gemeinde auf Antrag bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 7.500,00 Euro. Mit der Bewilligung durch den Westerwaldkreis fördert die Verbandsgemeinde Wallmerod die zuwendungsfähigen Maßnahmen mit weiteren 5.000,00 Euro. Mit Zuwendung des Kreises stehen mithin als Förderung insgesamt 12.500,00 Euro zur Verfügung. In den Haushalt 2024 sind weitere 15.000,00 Euro eingestellt.
Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderates hatte dazu im September 2023 ihre Ergebnisse vorgestellt:
Eine den gesamten Ort betreffende Katastrophe mit den größten Auswirkungen und mit der größten Eintrittswahrscheinlichkeit ist ein flächendeckender und längerer Stromausfall (BlackOut). Nach Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken und der EVM sind mit großer Wahrscheinlichkeit die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Gasversorgung während der ersten Zeit eines BlackOut sichergestellt. Für die Planung der Durchhaltefähigkeit eines Notfalltreffpunktes wurden 3 - 4 Tage (max. 96 Stunden) angenommen. Dies begründet sich zum einen in der Lagerhaltung von Ressourcen und damit, dass nach 3 - 4 Tagen die Hilfsleistungen von den zuständigen Stellen angelaufen sind/sein müssen bzw. damit, dass in einem solchen Szenario über diesen Zeitraum hinausgehende Vorhersagen und Entwicklungen kaum möglich sind.
Priorität bei der Planung und Vorbereitung des DGH Brencede zu einem Notfalltreffpunkt hat eine funktionierende und ausreichend dimensionierte Notstromversorgung. Abgeleitet aus der relativen Versorgungssicherheit mit Erdgas bei einem BlackOut ist die Überlegung, ein gasbetriebenes Notstromaggregat zu beschaffen, das sowohl mit Erdgas als auch mit Flüssiggas betrieben werden kann. Die Sitzungsvorlage Ortsgemeinde Steinefrenz VL-11/2024 Seite 2 von 3 Arbeitsgruppe hat entsprechende Markterkundungen vorgenommen. Überdies wird ein geeigneter Platz mit Witterungs- und Diebstahlschutz zum Aufstellen des Notstromaggregats und zur Bevorratung der Gasflachen im Außenbereich des DGH Brencede hergerichtet werden. Die erforderlichen Informationen liegen vor. Die Kostenschätzung liegt im o.a. Kostenrahmen, insbesondere bei der in Aussicht genommenen Förderung. Die Maßnahmen sind nach § 3 des Förderprogramms des Westerwaldkreises förderfähig.
• den Förderantrag an den Westerwaldkreis unter den obigen Prämissen zu stellen,
• nach Zusage der Förderung, die Angebote zu aktualisieren, die noch fehlenden Angebote (insbesondere Bodenplatte) einzuholen und im Gesamtkostenrahmen - zu beauftragen sowie
• den Ortsgemeinderat anlassbezogen zu informieren. Der Ortsbürgermeister beantragte die Zuwendung beim Westerwaldkreis mit Schreiben vom 6. November 2023. Mit Schreiben vom 3. April 2024 hat der Landrat des Westerwaldkreises die Geeignetheit und Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen anerkannt, um das DGH Brencede als Notfalltreffpunkt betreiben zu können, und die entsprechende Zuwendung ausgesprochen für die Maßnahmen:
• Anschaffung eines Gasnotstromaggregates,
• Anschaffung von Flüßiggasbehältern,
• Herstellung einer Aufstellfläche mit Diebstahl- und Witterungsschutz,
• Anbindungsmöglichkeit der Gasversorgung.
Damit wurde der Antrag vollumfänglich für zuwendungsfähig bewertet.
Mit Blick auf die Kommunalwahlen und sich verzögernde Angebote liegen nunmehr alle relevanten Leistungsbilder vor.
Diese investiven, baulichen Maßnahmen sind zu beauftragen.
2. Stabsstellen- und Hilfsstrukturen etablieren
Der u.a. Beschlussvorschlag setzt sich überdies mit dem weiteren wesentlichen Punkt auseinander, nämlich wie die Hilfsstrukturen jenseits der Infrastruktur erarbeitet und etabliert werden können. Dazu bedarf es weiterer Konkretisierungen, sei es in der Stabsstellenstruktur auf der Gemeindeebene, sei es inhaltlich.
Beispielhaft zu nennen sind hierbei folgende Themen:
• Wie sieht die Struktur aus, z.B. unterhalb des Ortsbürgermeisters mit drei Bereichen wie z.B. „Technik“, „Versorgung“, „Betreuung“?• Welche Aufgaben liegen in einer Struktur konkret an?
• Wie kann der örtliche Energieversorger eingebunden werden, z.B. wie genau eine Insellösung bestmöglich gewährleistet wird?
• Wie können die Ortsverbände THW, DRK, FFW einbezogen werden (z.B. Aufgaben, Ansprechpersonen, Schulungen)?
• Wie können ortsansässige Krankenschwestern/-pfleger ggf. mit eingebunden werden?
• Können Gasflaschen als Reserve gemietet und ggf. beim Handel gelagert und verbindlich bereitgestellt werden? Zusätzlich: Wartungsvertrag?
• Jährliche Übungen mit Hersteller bzw. dafür geschulten externen Anbietern?
• Wie kann die Unterbringung im DGH Brencede konkret erfolgen, etwa auch zur Sicherung der Privatsphäre?
• Wie kann die Verpflegung bevorratet und sichergestellt werden?
Mit diesen und weiteren Themen soll sich der Bau- und Liegenschaftsausschuss befassen.
Beschluss:
Zu Ziffer 1 (Unterhalt / Investive Maßnahmen)
Die Ortsgemeinde Steinefrenz beauftragt,
- die Anschaffung eines Gasnotstromaggregates gemäß Angebot der Fa. SEV Stromerzeuger nebst Zubehör für 10.822,73 Euro brutto,
- die Anbindung der Gasversorgung, gemäß Kleinaufträgen mit 2.000,00 Euro brutto,
- die Herstellung einer Aufstellfläche mit Diebstahl- und Witterungsschutz gemäß Angeboten Fa. Enk und Horn sowie Manuel Trenk für insgesamt 4.749,38 Euro brutto.
Nach Erledigung der entsprechenden vorstehenden Auftragsarbeiten erfolgt - in Abstimmung mit dem Bau- und Liegenschaftsausschuss,
- optional die Anmietung, Anschaffung oder sonstige Bereitstellung von Flüssiggasbehältern.
Nachrichtlich: Die Gesamtmaßnahmen belaufen sich mithin derzeit auf rund 18.000,00 Euro, bei verfügbaren Haushaltsmitteln von 27.500,00 Euro, s.o..
Abzüglich der Zuwendungen (12.500,00 Euro) verbleibt derzeit ein Eigenanteil der Ortsgemeinde von rund 5.500,00 Euro.
Zu Ziffer 2 (Stabsstellen- und Hilfsstrukturen etablieren)
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss wird beauftragt, Stabsstellen - und Hilfsstrukturen zu erarbeiten und zu etablieren. Dabei sollen u.a. die unter Ziffer 2 exemplarisch behandelten Themen / Fragen Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n),
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
7 |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen und eines Rahmenvertrages zur Ertüchtigung von Wirtschaftswegen/Gräben |
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Die Ortsgemeinde Steinefrenz beabsichtigt die Wirtschaftswege und Gräben im / am Außenbereich sachgerecht zu unterhalten. Hintergrund sind Starkregenereignisse und erforderliche Vorsorgemaßnahmen.
Der Ortsbürgermeister hat dazu im Benehmen mit den Beigeordneten eine Ausschreibung - unter Beteiligung - von drei Firmen durchgeführt.
Mit Schreiben vom 24.10.2024 hat der Ortsbürgermeister drei Firmen zu den Gegenständen
- sachgerechte Unterhaltung von Wirtschaftswegen und Gräben sowie
- jährliche Pflege- und Unterhaltungsleistungen mit einem Rahmenvertrag vom 1.4.2025 bis 31.12.2029
zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Angebotsschlusstermin war der 20.11.2024.
Zwei Firmen haben kein Angebot abgegeben. Sie haben abgesagt.
Die Firma Heldt und Holzbach aus Berod hat ein Angebot (vom 14.11.2024) abgegeben, Angebotspreise:
- Sachgerechte Unterhaltung von Wirtschaftswegen und Gräben, 25.895,80 Euro (brutto)
- Jährliche Pflege- und Unterhaltungsleistungen, 6.092,80 Euro (brutto), Zeitraum: 1.4.2025 bis 31.12.2029.
Das Angebot entspricht den formalen und fachlichen Anforderungen, es ist wirtschaftlich. Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheit in der Preiskalkulation.
Gegen eine Vergabe bestehen keine Bedenken.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
8 |
Verschiedenes |
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Der Ortsbürgermeister kündigt an, dass sich der Dorfentwicklungsausschuss Anfang 2025 mit dem Thema „Unterstützung Kirmes“ befassen wird. Er dankt in diesem Zusammenhang Ralf Schmidt für die Organisation und das Anpacken rund um das Thema „Nachhaltiger Kirmesbaum“.
Der 1. Beigeordnete Dr. Harald Leyser weist auf den Termin zum Weihnachtsbaumstellen durch den Gemeinderat am Samstag, 30.11.2024, hin.
Der 2. Beigeordnete Ralf Schmidt erläutert den Stand der Vorbereitungen zur Kinderfastnacht, die am 16.2.2025 im DGH Brencede stattfinden wird. Dazu wird es demnächst auch einen gesonderten Beitrag im Mitteilungsblatt geben. Erfreulich wäre, wenn viele in Vorbereitung und Durchführung mitanpacken.
Der Ortsbürgermeister schließt sich dem an und sagt zu, dass der Gemeinderat den Thekendienst übernimmt.
Im Nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat Steinefrenz einstimmig, das Thema „Freiflächenphotovoltaik“ weiter zu betrachten; etwaige Potentialflächen werden betrachtet.
Zusatz: Die Öffentlichkeit wird inhaltlich informiert, wenn erste Ideen sich ggf. konkretisieren. Das Thema steht am Anfang, ein gesamter Planungsprozess dauert zwischen 24 und 36 Monaten. Dabei sind auch die Vorgaben des Verbandsgemeinderates (Orientierungsleitfaden der VG Wallmerod) zu beachten.
Nichtöffentlicher Teil
9 |
Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten |
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hier: Freiflächenphotovoltaik
Die Firma WesGreen hat sich an die Ortsgemeinde gewandt. Sie möchte in der Gemarkung Steinefrenz
"Freiflächenphotovoltaik" errichten.
Die Firma hat ihre Ideen für Steinefrenz am 6. November 2024 ausführlich im Bau- und
Liegenschaftsausschuss vorgestellt und die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Sie hat drei Potentialflächen in der Gemarkung identifiziert.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat nach der Präsentation noch intensiv diskutiert
und empfiehlt,
1. das Thema „Freiflächenphotovoltaik“ weiter zu verfolgen,
2. die Gespräche mit der Firma fortzusetzen und
3. sich dazu in einem ersten nächsten Schritt die drei Potentialflächen „modellieren“ zu lassen, um einen besseren Eindruck von der „Einbettung in die Landschaft“ zu erhalten,
4. sodann den Bau- und Liegenschaftsausschuss mit der Frage zu befassen, ob und welche der Potentialflächen in die weitere Planung gehen soll.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die o.a. Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
0 Nein-Stimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 20.30 Uhr die Sitzung.
Steinefrenz, 29.11.2024
gez. Michael Hannappel |
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gez. Michael Hannappel |
- Michael Hannappel, Vorsitzender - |
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- Michael Hannappel, Schriftführer - |