Steinefrenz

 

  "Tempo 50" am Bahnhof kommt!

 

Damit kommt eine jahrelange Diskussion zu einem guten Ende. Die zuständigen Behörden haben mitgeteilt, dass Ortsschilder gesetzt werden. Eine sehr gute Entwicklung. Für dieses konstruktive Ende intensiver Diskussionen hat der Ortsbürgermeister den beteiligten Behörden, zuvorderst der Kreisverwaltung, dem LBM, der Polizei und der Verbandsgemeinde im Namen der Ortsgemeinde gedankt.

Die technische Umsetzung (Anordnung, Beschaffung der Schilder durch den LBM usw.) ist veranlasst; weitere Informationen werden folgen.

Jetzt sollten wir uns aber erstmal freuen. Ich kann sagen: Ich habe mich sehr gefreut!

 

Michael Hannappel

Ortsbürgermeister

 

Wiederkehrende Beiträge

 

In der Niederschrift zur letzten Ratssitzung, die am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, ging es u.a. um das Thema „Wiederkehrende Beiträge“. Dazu erreichte mich die Bitte, dies nochmals in möglichst knapper Form darzustellen. Das will ich gerne tun.

Eine wichtige Info vorab:

Eine gute Darstellung von regelmäßig aufkommenden Fragen und Antworten findet sich am Ende des allgemeinen Überblicks zum Thema auf der Seite der VG Wallmerod unter

https://www.wallmerod.de/vg_wallmerod/Rathaus/Wiederkehrender%20Stra%C3%9Fenausbaubeitrag%20(WKB)/

 

Zur Historie:

Der Landesgesetzgeber hat die Kommunen verpflichtet, das Beitragssystem von sogenannten „Einmalbeiträgen“ auf „Wiederkehrende Beiträge“ umzustellen.

Dies haben wir, wie aktuell die übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde auch, jetzt auf den Weg gebracht. Dazu hat sich der Ortsgemeinderat unter Beratung der Experten aus der Verwaltung seit Oktober 2021 intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.

Was ist der inhaltliche Unterschied?

Wenn bisher eine Straße, die schon erstmals hergestellt war, in großem Stil erneuert werden musste, z.B. neuer Straßenbelag, neue Gehwege, neue Beleuchtung, Kanalisation o.ä. wurden zu den Beiträgen neben der Gemeinde (mit einem Gemeindeanteil) ausschließlich die Anlieger dieser einzelnen Straße herangezogen. Die Gruppe derjenigen, die zahlen musste, war also klein, was teilweise zu hohen Zahlungen einzelner Anlieger führte.

Der Gesetzgeber sagt jetzt: Eine derartige Maßnahme muss auf das gesamte Abrechnungsgebiet umgelegt werden. Das ist auch sinnig, da die Straßen und Wege im Dorf ja nicht nur von den Anliegern der einzelnen Straße genutzt werden, die gerade erneuert wird. Das könnte ich noch komplizierter erläutern, hilft aber inhaltlich nicht weiter. Ergo: Wenn in Zukunft Straßenausbaumaßnahmen erfolgen, werden diese nach Abzug des Gemeindeanteils (den gibt es natürlich weiter!) auf alle Anlieger im Abrechnungsgebiet umgelegt. Das führt zu deutlich weniger Belastung im Einzelfall und ist insgesamt ausgewogener.

Wir haben in Frenz zwei Abrechnungsgebiete: „Ortslage“ (einfach gesagt: das „Kern“Dorf) und unser Ortsteil „Bahnhof“. Auch das haben wir uns nicht einfach so ausgedacht, sondern setzen damit die Anforderungen der Rechtsprechung um.

Wann ist mit Zahlungen zu rechnen?

Ganz wichtig: Ihr müsst jetzt nicht in jedem Jahr zahlen und Angst haben, dass die Zahlung im öffentlichen Haushalt „versickert“. Es müssen konkrete Baumaßnahmen im obigen Sinn erfolgen! Nur dann entstehen Beitragspflichten.

Aktuell also mangels entsprechender Baumaßnahmen nicht. Erst wenn derartige Maßnahmen nach Diskussion und Entscheidung im Gemeinderat beschlossen sind. Auch das erfolgt also nicht „im stillen Kämmerlein“. Klar ist allerdings im Grundsatz auch: Das wird es in den nächsten Jahren geben, denn keine Straße hält ewig.

Formale Umsetzung:

Das Vorgenannte ist alles technisch umgesetzt mit den entsprechenden Beschlüssen inklusive der Widmung und den Satzungen, die demnächst offiziell veröffentlicht werden.

Aber ich habe doch erst gezahlt…

etwa infolge der erstmaligen Herstellung einer Straße, z.B. in einem „Neubaugebiet“: Auch das wird durch ein Anrechnungssystem in einer Verschonungsregelung berücksichtigt. Dazu gibt es eine eigene sogenannte „Verschonungssatzung“.

Wie geht es weiter?

Die Verbandsgemeinde wird alle Anlieger in den nächsten Monaten anschreiben und die entsprechenden Beitragsgrundlagen – nach Prüfung des Einzelfalls – festsetzen. Achtung: Damit wird keine Zahlung angefordert, sondern allein der Beitragsmaßstab für das Grundstück festgelegt. Die Experten stehen dann für alle Fragen zur Verfügung, die sich im Einzelfall stellen. Im Übrigen gibt es weiteres Infomaterial.

Kurz zusammengefasst:

Wir haben hier also nicht „im Hinterzimmer geklüngelt“, sondern die gesetzlichen Vorgaben nach intensiver Vorarbeit umgesetzt. Das Thema ist sicher keine leichte Kost, da komplexe Einzelfragen rechtlich sauber umgesetzt werden müssen. Das Ergebnis führt zu gerechterer Umlage der anfallenden Straßenausbaubeiträge auf die Solidargemeinschaft „Dorf“ mit ihren, in unserem Fall, zwei Abrechnungsgebieten.

 

Für Fragen stehe ich natürlich, wie immer, gerne zur Verfügung.

 

Michael Hannappel

Ortsbürgermeister